Wohnen:Was Mieter einbauen dürfen

Wohnen: Selbst wenn der Vermieter Umbauplänen zustimmt, ist die gesetzliche Rückbaupflicht für den Mieter nicht automatisch vom Tisch. Größere Umbauten in gemieteten Objekten sind eine rechtlich heikle Sache.

Selbst wenn der Vermieter Umbauplänen zustimmt, ist die gesetzliche Rückbaupflicht für den Mieter nicht automatisch vom Tisch. Größere Umbauten in gemieteten Objekten sind eine rechtlich heikle Sache.

(Foto: Britta Pedersen/picture alliance / dpa)

Viele hätten gerne eine neue Küche, einen Kamin oder ein modernes Bad - und würden das auch auf eigene Kosten umsetzen. Aber ganz so einfach ist das nicht.

Von Berrit Gräber

Schöner wohnen steht in diesen Corona-Zeiten ganz oben auf der Wunschliste von Millionen Mieterinnen und Mietern. Viele träumen von einer schicken, neuen Einbauküche. Von einer ebenerdigen Dusche, vom Wanddurchbruch, von edlem Parkett, prasselndem Kaminfeuer im Wohnzimmer oder gar einem Wintergarten am gemieteten Reihenhaus. So manche Langzeit-Mieter wären bereit, auf eigene Kosten zu modernisieren. Doch größere Umbauten in gemieteten Objekten sind eine rechtlich heikle Sache. Auf keinen Fall sollen Mieter ohne Okay des Vermieters Fakten schaffen, warnt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes.

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