Wohnen - Mainz:Kabinett widmet sich Wohnungsmarkt: Mietpreisbremse gestärkt

Mainz (dpa/lrs) - Das rheinland-pfälzische Kabinett hat mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um etwas Druck aus dem in Ballungsgebieten angespannten Wohnungsmarkt zu nehmen. Zum einen beschloss der Ministerrat am Dienstag eine Landesverordnung, mit der die Mietpreisbremse auf Speyer ausgedehnt wird, wie das Finanzministerium in Mainz mitteilte. Bislang zählten nur Mainz, Trier und Landau als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Das rheinland-pfälzische Kabinett hat mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um etwas Druck aus dem in Ballungsgebieten angespannten Wohnungsmarkt zu nehmen. Zum einen beschloss der Ministerrat am Dienstag eine Landesverordnung, mit der die Mietpreisbremse auf Speyer ausgedehnt wird, wie das Finanzministerium in Mainz mitteilte. Bislang zählten nur Mainz, Trier und Landau als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Die Mietpreisbremse legt fest, dass Mieten bei neu abgeschlossenen Verträgen nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Regelung läuft wie im Bundesgesetz vorgesehen im Oktober kommenden Jahres aus.

Zum anderen wird im Land die Kappungsgrenze, die 2020 ausgelaufen wäre, um fünf Jahre verlängert. Auch dazu beschloss das Kabinett eine Verordnung. Diese Grenze bezieht sich auf Bestandsmieten und regelt, dass diese innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, angehoben werden dürfen. In den vier Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind maximal 15 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Verordnungen zur Mietpreis- und Kappungsgrenze werden voraussichtlich Ende September im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht und treten einen Tag danach in Kraft. Das Kabinett passiert hat zudem der Gesetzentwurf, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu erschweren. Weil zunehmend Wohnungen als Ferienunterkünfte im Internet angeboten werden, sollen Kommunen künftig Zweckentfremdungssatzungen einführen dürfen. Mit denen können etwa eine touristische Nutzung einer Wohnung über mehr als zwölf Wochen pro Jahr oder ein Leerstand von mehr als sechs Monaten eingeschränkt werden. Der Gesetzentwurf geht nun an den Landtag.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: