Wohnen II:Bremse ohne Wirkung

Der Bundestag stimmt über Änderungen an der Miet­preis­bremse ab. Kritiker halten auch die neue Regelung für zu schwach, um Erhöhungen einzudämmen.

Von Max Ferstl, Berlin

Die Mietpreisbremse ist ein Versprechen, das bislang nicht eingelöst worden ist. Versprochen wurde vor gut drei Jahren eine Art Obergrenze: Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Tatsächlich sind die Mieten aber in den vergangenen Jahren rasend schnell gestiegen. Die Bremse greift nicht. Das soll nun nachträglich sichergestellt werden.

Am Donnerstagabend stimmte der Bundestag über den Gesetzesentwurf zur "Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache" ab. Die Fraktionen von SPD und Union hatten sich zuvor geeinigt. Das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz etabliert ein Bündel an Maßnahmen, das Mieter von 2019 an vor zu hohen Preissprüngen schützen soll.

Vermieter müssen offenlegen, wie viel der Vormieter bezahlt hat

Hausbesitzer dürfen, wenn sie eine Wohnung modernisieren, nur noch acht Prozent der Kosten im Jahr auf die Miete umlegen. Bisher waren elf Prozent erlaubt. Zudem soll eine Kappungsgrenze besonders große Sprünge verhindern. Vermietern, die ihre Mieter durch eine Renovierung "in missbräuchlicher Weise" aus ihrer Wohnung drängen, droht obendrein ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro.

Die Mietpreisbremse gilt bislang in mehr als 300 Städten. Dass die erhoffte Wirkung der bisherigen Regelung ausgeblieben ist, hat verschiedene Gründe. Einer davon ist Intransparenz. Mieter wissen oft gar nicht, was ihre Vormieter für die Wohnung bezahlt haben. Damit bleibt deren wichtigste Waffe stumpf: Wer eine überhöhte Miete zahlt, kann sich das zu viel gezahlte Geld zurück holen. Voraussetzung ist eine sogenannte qualifizierte Rüge, in der detailliert begründet wird, warum zu viel gezahlt wurde - nur fehlen den Mietern eben oft die dafür benötigten Informationen.

Mit dem neuen Gesetz soll das Verfahren zugunsten der Mieter vereinfacht werden: Zum einen müssen Vermieter künftig die bisherige Miete offenbaren. Zum anderen müssen Mieter nur noch angeben, dass aus ihrer Sicht die Mietpreisbremse verletzt ist, und dies nicht mehr wie bisher detailliert erläutern.

Am Donnerstag kündigte Justizministerin Katarina Barley (SPD) eine weitere Maßnahme an, um die Preise besser im Zaum zu halten: "Wir werden den Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängern", sagte Barley der Funke Mediengruppe. Der "explosionsartige" Anstieg der Mieten in der jüngeren Vergangenheit dürfe nicht die Berechnung der Mietspiegel dominieren. "Stattdessen soll die langfristige Entwicklung der Mieten zum Maßstab werden." Dadurch werde ein abrupter Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete verhindert.

Kritik an dem neuen Mietgesetz kommt von den Grünen. Die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt bezeichnete die Pläne als "faulen Kompromiss". Die Änderungen würden zu kurz greifen, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Göring-Eckardt forderte, bezahlbare Wohnungen zu bauen. Zudem solle die Mietpreisbremse um weitere zehn Jahre verlängert werden. Bisher ist die Bremse doppelt befristet: Die Länder dürfen Verordnungen nur noch bis Ende 2020 erheben, nach fünf Jahren wiederum laufen sie aus. Die jetzige Mietpreisbremse könnte also ihre Wirkung verlieren, bevor sie richtig mit dem Bremsen begonnen hat.

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