Wohnen - Hamburg:Zum Mieterschutz: Hamburg nutzt Vorkaufsrecht erneut

Hamburg (dpa/lno) - Zum Schutz von Mietern vor Verdrängung aus ihren Wohnungen hat die Stadt Hamburg in vier weiteren Fällen ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Zuvor seien intensive Verhandlungen mit den zwei Investoren für die Grundstücke im Bezirk Altona gescheitert, teilten die Finanz- und die Stadtentwicklungsbehörde am Montag gemeinsam mit. Man habe sich nicht auf eine sogenannte Abwendungsvereinbarung einigen können, in der sich der Kaufinteressent verpflichtet, sich in den Hamburger Gebieten, in denen eine "Soziale Erhaltungsverordnung" gilt, an bestimmte Regeln zu halten. Deshalb ergriff die Stadt nach eigenen Angaben zur "letzten Möglichkeit" Vorkaufsrecht.

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Hamburg (dpa/lno) - Zum Schutz von Mietern vor Verdrängung aus ihren Wohnungen hat die Stadt Hamburg in vier weiteren Fällen ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Zuvor seien intensive Verhandlungen mit den zwei Investoren für die Grundstücke im Bezirk Altona gescheitert, teilten die Finanz- und die Stadtentwicklungsbehörde am Montag gemeinsam mit. Man habe sich nicht auf eine sogenannte Abwendungsvereinbarung einigen können, in der sich der Kaufinteressent verpflichtet, sich in den Hamburger Gebieten, in denen eine "Soziale Erhaltungsverordnung" gilt, an bestimmte Regeln zu halten. Deshalb ergriff die Stadt nach eigenen Angaben zur "letzten Möglichkeit" Vorkaufsrecht.

Zum Kaufpreis gab es keine Angaben. "Wenn es geboten ist, schreiten wir konsequent ein", sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Die Stadt hatte im November erstmals bekannt gegeben, ein Vorkaufsrecht auf St. Pauli ausgeübt zu haben. Bei den neuen Fällen handelt es sich um drei Grundstücke mit Altbauten am Schulterblatt und an der Schanzenstraße mit insgesamt 20 Wohnungen und sechs Gewerbeeinheiten. Hinzu kommt ein Grundstück mit einem Altbau im Nernstweg in Ottensen mit elf Wohnungen.

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