Wohnen - Berlin:Karl-Marx-Allee: Finanzsenator sieht nach Urteil Klarheit

Berlin (dpa/bb) - Nach dem vergeblichen Versuch, den Verkauf von 675 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee an die Deutsche Wohnen juristisch zu verhindern, will Berlins Senat nach vorne schauen. Nun bestehe in dem Fall Klarheit, erklärte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Wir gehen davon aus, dass der Verkauf des größten Teils der Wohnungen an die Deutsche Wohnen stattfinden und der gestreckte Erwerb zum Zuge kommen wird."

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Berlin (dpa/bb) - Nach dem vergeblichen Versuch, den Verkauf von 675 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee an die Deutsche Wohnen juristisch zu verhindern, will Berlins Senat nach vorne schauen. Nun bestehe in dem Fall Klarheit, erklärte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Wir gehen davon aus, dass der Verkauf des größten Teils der Wohnungen an die Deutsche Wohnen stattfinden und der gestreckte Erwerb zum Zuge kommen wird."

Mit gestrecktem Erwerb meint Kollatz ein kompliziertes Modell, mit dem der Senat parallel zu den juristischen Schritten Mieter dabei unterstützt hatte, ihre Wohnungen mit Hilfe eines Vorkaufsrechts zu erwerben und damit dem Konzern Deutsche Wohnen wegzuschnappen. Diese kauften die Wohnungen von dem Unternehmen Predac und veräußerten sie unmittelbar an die städtische Gewobag weiter.

In den drei Wohngebäuden zogen bis zu 46 Prozent der Mieter bei dem umstrittenen Modell mit, also die Bewohner von mehr als 300 Wohnungen. Sie fürchteten starke Mieterhöhungen und fühlen sich in kommunaler Hand besser aufgehoben.

Vor dem Landgericht Berlin versuchte der Senat quasi als Plan B, an den gesamten Wohnungsbestand heranzukommen. Er argumentierte, dass die fraglichen Wohnungen in den 90er Jahren mit dem Ziel privatisiert worden seien, sie später womöglich an Mieter weiterzuveräußern. Das sei durch den Verkauf an die Deutsche Wohnen in Gefahr. Erklärtes Ziel des Senats war daher eine Rückabwicklung der 1993 und 1995 geschlossenen Verträge oder ein Vorkaufsrecht, wodurch alle Wohnungen in kommunale Hand zurückgefallen wären.

Doch das Gericht folgte dem nicht. Zwar untersagte es im Dezember zunächst per einstweiliger Verfügung den Vollzug des Wohnungsverkaufes von der Predac an die Deutsche Wohnen. Doch im Hauptsacheverfahren hob das Gericht diese am Montag wieder auf.

Weder seien die Verträge aus den 90er Jahren zu beanstanden noch habe das Land Berlin ein Vorkaufsrecht. Anders als der Senat ging das Gericht auch nicht davon aus, dass die Predac die Wohnungen den Mietern nun billiger als der Deutsche Wohnen hätte anbieten müssen. "Wir sehen unsere Rechtsauffassung bestätigt", sagte eine Deutsche Wohnen-Sprecherin.

"Ziel war es, eine gute Lösung für alle Mieterinnen und Mieter in der Karl-Marx-Allee zu erreichen", erklärte Kollatz dazu. "Der Erwerb der kompletten Immobilie hätte zu einer einheitlichen Eigentümerstruktur beigetragen. Gleichzeitig wäre die Situation für die Mieterinnen und Mieter, die von den Privatisierungen in den 90er-Jahren betroffen waren, verbessert worden. Ebenso wären die Mieterinnen und Mieter bei der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten gestärkt worden. Zu beiden Punkten gibt es nur eine dürftige Rechtsprechung."

Der Berliner Mieterverein erklärte, trotz der juristischen Niederlage bleibe die teilweise Rekommunalisierung durch den gestreckten Erwerb erfolgreich. "In Anbetracht der wachsweichen, unbefriedigenden Mieterschutzregelungen im Kaufvertrag von 1993, verhandelt von den damaligen Senatoren Elmar Pieroth (CDU) und Wolfgang Nagel (SPD), haben wir eine komplette Rückabwicklung des Verkaufs der Blöcke zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) ohnehin nicht erwartet", so Vereinsgeschäftsführer Reiner Wild.

Er forderte die Deutsche Wohnen auf, im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft Karl-Marx-Allee mehr Geld als bisher für Instandhaltung in die Gebäude zu investieren. Zudem müsse der Konzern den Mieterbeirat anerkennen und unterstützen.

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