Wohnen - Berlin:Initiative will Entschädigung aus Mieteinnahmen bezahlen

Berlin
Hinter den Türmen der Marienkirche (l) und des Roten Rathauses sind zahlreiche Wohnblocks zu sehen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hat neue Vorschläge für die Entschädigung von Immobilienunternehmen in Berlin vorgelegt. Sie geht davon aus, dass sich die dafür notwendigen Ausgaben für Kredite und Zinsen allein durch die Mieteinnahmen finanzieren ließen, wie die Initiative am Montag mitteilte, die in Berlin ein Volksbegehren zu dem Thema anstrebt. Allerdings kalkuliert "Deutsche Wohnen & Co enteignen" mit einer Entschädigungshöhe von nur 8,3 Milliarden Euro. Das ist deutlich weniger als bisher in der Diskussion war.

Diese Summe ergibt sich, wenn eine Nettokaltmiete für die vergesellschafteten Wohnungen von 3,70 Euro pro Quadratmeter zugrunde gelegt wird, wie Ralf Hoffrogge erläuterte, einer der Sprecher Initiative. Das ist im von der Initiative vorgeschlagenen sogenannten Faire-Mieten-Modell so. Danach soll die Miete der vergesellschafteten Wohnungen im Schnitt nicht mehr als ein Drittel des Einkommens an der Armutsgrenze in Berlin ausmachen.

Dagegen lag die Nettokaltmiete den Angaben zufolge 2018 bei 6,71 Euro pro Quadratmeter, die Entschädigungssumme läge in diesem Fall bei 24 Milliarden Euro. Die Initiative argumentiert, die Höhe der Entschädigung sei keine rechtliche, sondern eine politische Frage.

"Deutsche Wohnen & Co einteignen" setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu "vergesellschaften". Hoffrogge zufolge wären davon berlinweit 243 000 Wohnungen betroffen. Oppositionsparteien und Immobilienwirtschaft lehnen die Vergesellschaftungspläne ab, auch die Berliner SPD hatte sich dagegen ausgesprochen.

Die Senatsverwaltung für Inneres hatte im September nach monatelanger Prüfung die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt. Als nächstes muss sich das Abgeordnetenhaus damit beschäftigen. Fällt die Entscheidung im Sinn der Initiative negativ aus, kann diese die Durchführung des Volksbegehrens verlangen. Dafür müsste sie in der zweiten Stufe des Volksbegehrens zunächst rund 175 000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, die das Anliegen unterstützen.

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