Wohnen - Berlin:CDU und FDP reichen Verfassungsklage gegen Mietendeckel ein

Berlin
Hinter den Türmen der Marienkirche (l) und des Roten Rathauses sind zahlreiche Wohnblocks zu sehen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Der Mietendeckel in Berlin wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus reichen heute ihre schon seit längerem in Aussicht gestellte Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof ein.

Sie gehen davon aus, dass das seit einigen Monaten geltende, bundesweit einmalige Gesetz zur Begrenzung der Mieten unvereinbar mit der Verfassung ist. FDP und CDU/CSU im Bundestag wiederum hatten eine Verfassungsklage bereits am 6. Mai auf den Weg gebracht. Daher überprüft auch das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel.

Seit 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.

Der Mietendeckel, der den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen soll, ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können.

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