Süddeutsche Zeitung

Wohltaten von der Firma:Mehr als Lohn

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Was Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bieten können: Sachbezüge, steuerfrei oder begünstigt, die Kosten für den Kindergarten und mehr.

Von Elisabeth Dostert, München

Im Einkommensteuergesetz sind eine Reihe von Sachbezügen geregelt, die Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei oder zumindest pauschal besteuert ihren Mitarbeitern gewähren können. Sachleistungen und Gutscheine bis zu 44 Euro monatlich, also 528 Euro im Jahr, sind steuer- und abgabenfrei. Für Geschenke, etwa zur Hochzeit oder zur Geburt, sind 60 Euro pro Anlass möglich, ohne dass der Staat mitkassiert. Pauschal versteuert mit 30 Prozent plus Kirchensteuer und Soli-Zuschlag können jährlich bis zu 10 000 Euro brutto als betriebliche Zuwendungen zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden, das kann zum Beispiel ein Laptop sein oder ein Auto oder aber auch eine vom Arbeitgeber aufgeladene Prepaid-Kreditkarte. Mit dieser können Mitarbeiter überall dort einkaufen, wo sie auch mit einer Mastercard oder einer Visa-Card zahlen können.

In Deutschland sind rund eine halbe Million Bezahl- oder Gutscheinkarten im Umlauf, schätzt Dennis Meurer, Gründer und Geschäftsführer der Münchner Investwerk. Das Unternehmen ist auf die Beratung und Einführung von betrieblichen Zusatzleistungen in Firmen spezialisiert. Die vorausbezahlten Kreditkarten sind nur eine Form der Bezahlkarte. Darunter fallen auch einfache Gutscheinkarten für bestimmte Geschäfte, Tankstellenketten, Restaurants, Kinos oder Theater. Auch die gibt es längst als Plastikkarte. "In Deutschland sind solche Zusatzleistungen aber nach wie vor nicht weit verbreitet", sagt Meurer: "Viele Firmen kennen das Instrument gar nicht."

Es gibt eine Reihe von Anbietern, Firmen wie Sodexo, Edenred, Cadooz und Givve. Dass zwei der Anbieter aus Frankreich kommen, sei kein Zufall, sagt Meurer. Sodexo ist auf Catering, Gemeinschaftsverpflegung und Gebäudemanagement spezialisiert. Zu den Kunden gehören Konzerne, Behörden, Pflegeheime und Gefängnisse. Edenred gehörte bis 2010 zum französischen Hotel- und Gaststätten-Konzern Accor. Lange bevor sie Bezahlkarten auf den Markt brachten, vertrieben sie Essensschecks. "Essen hat bei Mitarbeitern in Frankreich eine viel höhere Wertschätzung als in Deutschland", sagt Berater Meurer, "deshalb bezuschussen viele Unternehmen in Frankreich die Mahlzeiten." Digitale Essensmarken bietet auch das Berliner Start-up Lunchio. Die am weitesten verbreitete Zusatzleistung in Deutschland sei immer noch die Kantine, so Meurer.

Bei allen Prepaid-Kreditkarten müssen die Funktionen Barabhebungen, Dispo und Überweisungen deaktiviert sein, sonst würde die Zahlung von den Finanzämtern wie steuerpflichtiger Barlohn behandelt. Die Karten können nicht überzogen werden, allerdings verfällt das Guthaben auch nicht. Einige Karten, das hängt vom Anbieter ab, lassen sich über das private Konto zusätzlich aufladen. Viele Anbieter bieten Karten mit dem Firmenlogo des Arbeitgebers. Das sogenannte "Employer Branding" werde, so Meurer, für die Unternehmen immer wichtiger, sie wollen selbst zur Marke werden. Der Arbeitgeber übernimmt auch die Kosten der Karte. Ein Vergleich lohne sich, rät Meurer. Es gibt Preisunterschiede, sie hängen auch von der Größe des Unternehmens ab.

Das Dienstwagenprivileg gilt auch für Fahrräder

Die Bezahlkarten haben Vor- und Nachteile. Ein Sachbezug von 100 Euro komme direkt beim Mitarbeiter an. "Eine normale Gehaltserhöhung um 100 Euro kostet den Arbeitgeber circa 120 Euro, beim Arbeitnehmer kommen aber nur etwa 50 Euro an, der Rest landet beim Staat", rechnet Meurer vor. Rutscht der Mitarbeiter durch eine Gehaltserhöhung in eine höhere Steuerklasse, hat er nachher möglicherweise weniger auf dem Konto als vorher. Das Phänomen heißt kalte Progression. Für Mitarbeiter wichtig, so Meurer: Anders als eine Gehaltserhöhung lasse sich ein Sachbezug relativ schnell wieder streichen. Und: Durch eine Gehaltserhöhung über Sachbezüge gibt es zwar mehr Netto, allerdings wird auch weniger in die Rente eingezahlt. Wenn der Arbeitgeber das "Ersparte" trotzdem seinen Mitarbeitern zugute kommen lassen will, kann er das Geld beispielsweise in die betriebliche Altersvorsorge oder Krankenversicherung stecken.

"Immer beliebter sind auch Firmenfahrräder, die über eine Gehaltsumwandlung finanziert werden", sagt Meurer. Das Dienstwagenprivileg gilt nämlich auch für Fahrräder. Die Rate für das Fahrrad wird vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch, erläutert Meurer, sinke die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung. Der Arbeitnehmer zahle weniger Steuern und Sozialabgaben. "Und tut obendrein noch etwas für die Gesundheit."

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Quelle:
SZ vom 28.12.2017
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