Wirtschaftskriminalität:Robin Hood in Robe

Christiane Serini

Als Oberstaatsanwältin wurde Christiane Serini (links) im Münchner Prozess um die Deutsche Bank scharf kritisiert. Das Verfahren endete mit Freisprüchen.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Einst haben Staatsanwälte Milliarden von Managern und Konzernen für den Staat erlöst. Zuletzt aber scheiterten sie oft. Es wirkt, als hätten sie Maß und Fortune verloren.

Kommentar von Heribert Prantl

Die großen Zeiten begannen vor etwa 15 Jahren; die Staatsanwälte wurden auf einmal zu neuen Volkshelden. Sie galten als die Robin Hoods des Rechtsstaats, als Über-Aufsichtsrat, als Institution gegen die Gier von Managern und die Auswüchse der Globalisierung. Es waren goldene Zeiten für den Staat - als die Staatsanwälte per Gewinnabschöpfung Konzerne abkassierten: Siemens musste 800 Millionen Euro zahlen, MAN 150 Millionen. Allein die Staatsanwaltschaft München I kassierte mehr als eine Milliarde Euro. Mit Bernie Ecclestone schloss sie 2014 einen Deal, der den Formel-1-Magnaten 100 Millionen kostete.

Die Staatsanwaltschaften gegen Wirtschaftskriminalität hatten einen Ruf wie Donnerhall, galten als diejenigen, die nicht kuschen vor Geld und großen Namen, die keinen Bogen schlagen um die Glaspaläste der Banken, sondern dort einmarschieren und bei jeder Durchsuchung viele Terabyte an Daten mitnehmen.

Es gibt viele Sauereien, aber nicht jede ist auch strafbar

Heute machen die Staatsanwälte das immer noch, aber die großen Zeiten sind vorbei, die spektakulären Erfolge bleiben aus - wenn man denn Deals und Verurteilungen als Erfolge bezeichnen will. Es ist, als verlören die Ankläger in der Flut beschlagnahmter Daten den Überblick. Der Prozess gegen die Ex-Vorstände der Hypo-Real-Estate-Bank ist da bezeichnend. Es stünde die Finanzkrise vor Gericht, hatte es einmal geheißen. Indes: Vom ursprünglichen Vorwurf der Ermittler, durch eine überhastete Expansion der Bank sei deren Vermögen veruntreut worden, ist schon in der Anklageschrift nichts mehr übrig geblieben. Es geht "nur" noch darum, ob Bilanzen geschönt wurden.

Die Verfahrensbilanz der jüngeren Vergangenheit ist nicht schön für die Staatsanwaltschaften. Am Ende des Strafprozesses gegen die Chefs der Deutschen Bank in München standen reihenweise Freisprüche. Genauso war es im Stuttgarter Prozess gegen die Porsche-Chefs. Hat die Staatsanwaltschaft Maß und Fortune verloren? Es gibt eine Vermutung, die nicht ganz schmeichelhaft ist für die Staatsanwaltschaft: Sie ficht zu viel mit dem Schwert und zu wenig mit dem Florett. Womöglich klagt sie zu viel und zu schnell an, weil ihr der Robin-Hood-Ruf zu Kopf gestiegen ist und sie ihm gerecht werden möchte. Dann wäre die Staatsanwaltschaft in die Populismusfalle getappt: Nicht alles, was stinkt, ist auch strafbar. Nicht alles, was empörend ist, hat strafrechtliche Substanz.

Manchmal erfordert es mehr Mut, ein Verfahren einzustellen, als eine Anklage zu schreiben und zu schauen, was damit passiert. Das Ankläger-Kalkül lautet im letzteren Fall: Vielleicht ergibt sich noch ein Deal; wenn nicht - dann muss halt der Richter die öffentliche Kritik am unpopulären Freispruch aushalten. Das tun die Richter auch und rüffeln im freisprechenden Urteil die Staatsanwaltschaft.

"Wirtschaftskriminalität" ist ein immer unübersichtlicheres Terrain

Es ist auch schwieriger geworden, einen Deal auszuhandeln. Noch vor zehn Jahren hat ein Beschuldigter einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen wegen Marktmanipulation freudig akzeptiert und geglaubt, er sei nun gut davongekommen. Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die Sache mit dem Ende des Strafverfahrens mitnichten vorbei ist. Dem Schuldeingeständnis, das mit dem Deal verbunden sein kann, folgen nämlich die Schadenersatzansprüche der Aktionäre auf dem Fuß. Die möglichen Folgen des Deals können für den Beschuldigten so groß sein, dass er sich entschließt, die Sache bis zum Urteil durchzustehen.

Und schließlich ist das, was sich so simpel "Wirtschaftskriminalität" nennt, ein immer unübersichtlicheres Terrain. Es gibt viele Sauereien, aber nicht jede ist auch strafrechtlich faßbar. Ein Schuldnachweis bei Cum-Ex-Geschäften, mit denen Banken Milliarden Steuern gespart haben, ist komplizierter als in kompliziertesten Mordverfahren. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber im Wirtschaftsstrafrecht unendlich viele neue Paragrafen und Sanktionen produziert hat. Potenziell strafbar ist jetzt vieles, die Staatsanwälte stehen vor einem Meer von Paragrafen. Eine kartografische Darstellung dieses Meeres ist im Nomos-Verlag erschienen: Ein Kommentar zum Wirtschaftsstrafrecht, herausgegeben vom Münchner Strafverteidiger Werner Leitner und Strafrechtsprofessor Henning Rosenau von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Das Werk hat 2048 Seiten, 46 Experten haben daran geschrieben.

Moses hat einst den Stab gehoben, das Meer hat sich geteilt, und die Seinen sind trockenen Fußes durchgezogen. Und als dann die bösen Ägypter kamen, klappte das Meer wieder zusammen. Die Staatsanwaltschaft würde es ganz gern so machen wie Moses. Aber so funktioniert der Rechtsstaat nicht.

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