Wirtschaft kompakt:Underberg bleibt im Dienst des Wohlbefindens

Lesezeit: 3 min

Der Spirituosen-Hersteller Underberg darf weiter mit einem Slogan werben, der dem Branchenverband aufgestoßen war. Außerdem: Frankreich streikt.

Der Rheinberger Spirituosen-Hersteller Underberg darf für seinen Magenbitter vorerst weiter mit Aussagen wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" werben. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie scheiterte vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht mit dem Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Werbung durchzusetzen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Verband sah in den Reklamesprüchen unerlaubte gesundheitsbezogene Aussagen für ein Getränk mit 44 Prozent Alkoholgehalt.

Das Gericht erteilte dem Fabrikanten vom Niederrhein aber keinen Freibrief: Ob die Aussagen zulässig seien, müsse letztlich der Europäische Gerichtshof im Hauptverfahren klären. Da der Magenbitter bereits seit Jahrzehnten beworben werde, sei aber keine besondere Eilbedürftigkeit ersichtlich. Mit Werbe-Aussagen wie "Besonders nach dem Essen für den Magen", "appetitanregend und verdauungsfördernd" werde eine medizinische Wirkung suggeriert, hatte der Verband kritisiert.

Daimler und Nissan: Motoren gegen E-Autos

Der japanische Autohersteller Nissan Motor spricht einem Medienbericht zufolge mit Daimler über die Bereitstellung von großen Motoren. Im Gegenzug könnte Nissan Elektroautos und Batterien an den deutschen Konkurrenten liefern, berichtete das japanische Wirtschaftsblatt Nikkei.

Daimler führe derzeit bereits mit dem französischen Autobauer Renault Gespräche. Renault wiederum ist Nissan-Partner, beide Unternehmen werden von Carlos Ghosn geleitet. Ghosn wird laut Nikkei noch in dieser Woche die Nissan-Verantwortlichen über den aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen den Franzosen und den Deutschen informieren.

In diesen Verhandlungen soll Nissan dem Wirtschaftsblatt zufolge dann mitmischen. Von Daimler war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Brunnhuber wird Bahn-Lobbyist

Der frühere Bundestagsabgeordnete und bisherige Bahn-Aufsichtsrat Georg Brunnhuber (CDU) soll politischer Beauftragter von Bahnchef Rüdiger Grube werden. Der Zeitpunkt für die Übernahme dieser Aufgabe steht allerdings noch nicht fest. Ein Konzernsprecher sagte: "Wir sind in sehr guten Gesprächen mit Herrn Brunnhuber, aber aus Gründen der Corporate Governance kommt ein sofortiger Wechsel vom Aufsichtsrat zur Deutschen Bahn nicht infrage."

Der 62 Jahre alte Brunnhuber gehört noch bis zum Mittwoch dem Konzern-Aufsichtsrat an. Die Bahn wendet die Grundsätze für gute Unternehmensführung an, die für Gesellschaften gilt, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist (Public Corporate Governance Kodex).

Die Stuttgarter Nachrichten hatten berichtet, Brunnhuber werde sein neues Amt bereits zum 1. April antreten. Er selbst sagte der Zeitung: "Kein Kommentar." Brunnhuber war von 1990 bis 2009 Mitglied des Bundestages. Bei der Wahl im vorigen Herbst kandidierte er nicht mehr. Bei der Bahn war bis Mai 2009 Otto Wiesheu (CSU) Vorstandsmitglied für das Ressort Politik und Wirtschaft, auf das dann verzichtet wurde.´

Porsche-Eingliederung: VW startet milliardenschwere Kapitalerhöhung

Volkswagen beschafft sich wie geplant bei seinen Vorzugsaktionären bis zu vier Milliarden Euro für die Eingliederung von Porsche. Der Vorstand beschloss, das Kapital durch die Ausgabe von bis zu 65 Millionen neuen Vorzugsaktien zu erhöhen.

An der Börse sind die neuen Aktien nach dem aktuellen Kurs rund 4,5 Milliarden Euro wert. Die Aktien sollen bereits vom Dienstag an bei Investoren platziert werden. Nach dem Bookbuilding-Verfahren richtet sich dann der Preis, zu dem die bisherigen Aktionäre vom 31. März bis zum 13. April ihre Bezugsrechte ausüben können.

Volkswagen teilte mit, über den Preis für die neuen Papiere und das Bezugsverhältnis solle am 26. März entschieden werden. Mit der Durchführung seien die Banken JP Morgan, Merrill Lynch, Citi, Deutsche Bank und HSBC beauftragt worden, sagte eine Person mit Kenntnis des Vorgangs.

Massenstreiks in Frankreich

Aus Protest gegen die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Regierung haben am Dienstag in Frankreich zahlreiche Staatsbedienstete die Arbeit niedergelegt. Der Bahnverkehr war beeinträchtigt, auch Schulen waren betroffen.

Mit dem Streik wollen die Gewerkschaften zwei Tage nach der Niederlage der konservativen UMP bei den Regionalwahlen den Druck auf die Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy erhöhen.

In der Pariser Metro kam es nur zu minimalen Einschränkungen, doch in den Vororten war nur jede zweite Zugfahrt sichergestellt. Landesweit garantierte die Staatsbahn für zwei Drittel der Fahrten des Hochgeschwindigkeitszugs TGV.

Verbindungen ins Ausland waren nicht betroffen. Die Gewerkschaften haben zu Demonstrationen in mehr als 70 Städten aufgerufen.

Die größte Kundgebung war in Paris geplant. Am Sonntag hatte die Sozialistische Partei einen großen Wahlsieg errungen und in 21 der 22 Regionen auf dem Festland die Mehrheit errungen. Präsident Sarkozy hatte daraufhin sein Kabinett umgebildet.

Erfolg für Google bei Marken-Anzeigen

Im Streit um die mögliche Verletzung von Markenrechten durch Google hat der Internetgigant einen weitgehenden Erfolg errungen. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg sind bei Anzeigen, die bei der Eingabe eines Stichwortes erscheinen, auch geschützte Markennamen als Stichwort zulässig.

Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Markenrechte liegt bei den Kunden, die ihre Anzeigen gestalten. (Az: C-236/08) Suchmaschinen werden verwendet, um das Internet gezielt nach bestimmten Stichwörtern zu durchsuchen.

Um dies zu finanzieren, betreibt Marktführer Google das Anzeigensystem "AdWords". Die Kunden können bestimmte Stichwörter buchen, bei deren Eingabe ihre Anzeige erscheint.

Gerichte in Frankreich haben eine Markenrechtsverletzung darin gesehen, dass bei der Eingabe eines Markennamens Anzeigen von Wettbewerbern oder gar von Nachahmern erscheinen. Das oberste französische Kassationsgericht legte unter anderem die Klage des französischen Luxusartikel-Herstellers Louis Vuitton dem EuGH vor.

© sueddeutsche.de/Reuters/apn/AFP/dpa/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: