Wirtschaft kompakt:Oracle: Mit harten Bandagen gegen Google

Oracle bricht eine ungeschriebene Regel und verklagt Google. Außerdem: Die Telekom hat eine Informationspflicht bei hohen Rechnungen und ThyssenKrupp verdient prächtig. Das Wichtigste in Kürze.

Bisher bereitete das Handy-Betriebssystem Android seinem Anbieter Google sehr viel Freude, denn es hat phänomenale Wachstumsraten. Doch nun steht Google wegen Android massiver Ärger ins Haus: Das Software-Unternehmen Oracle hat den Suchmaschinenkonzern wegen angeblicher Verletzungen von Patenten und des Urheberrechts verklagt.

Company logo seen at headquarters for Oracle Corp shown in Redwood City

Das Oracle-Logo am Konzernsitz in Redwood City im US-Bundesstaat Kalifornien: Der IT-Konzern mischt mit im Markt für Handy-Software.

(Foto: REUTERS)

Oracle teilte in einer Erklärung in Redwood Shores in Kalifornien mit, es gehe um die Verwendung der Programmiersprache Java bei der Entwicklung von Android.

Google habe bei der Entwicklung von Android "wissentlich, direkt und wiederholt" das geistige Eigentum von Oracle verletzt, betonte Unternehmenssprecherin Karen Tillman.

Die Oracle-Klage sei bei einem Bezirksgericht in San Francisco eingereicht worden, hieß es in US- Berichten.

Die Klage von Oracle ist allerdings pikant, denn sie verletzt ein bisher geltendes Gentleman Agreement. Der IT-Konzern hatte die Java-Technologie mit der Übernahme von Sun Microsystems erworben. Sun wiederum hatte immer klar gestellt, eigene Patente nicht gegen Open Source einsetzen zu wollen. Zumindest im Kern ist Android allerdings Open Source Code, der vom Konsortium Open Handset Alliance betreut wird.

Durch die Klage wird nun deutlich, dass sich Oracle nicht mehr an die Zusage Suns gebunden fühlt. Es geht um viel Geld: Oracle konkurriert mit seinen Java-Implementationen gegen Android auf dem Markt für Smartphones, der rasend schnell wächst. Gerade erst hatten die Marktforscher von Garnter ermittelt, dass Android in dieser Branche inzwischen nach großen Zuwächsen auf Platz 3 in der Welt liegt.

Telekom hat Informationspflicht bei hohen Rechnungen

Die Deutsche Telekom hat eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden: Sie muss sich bei auffällig hoben Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren.

Das entschied die 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts in einer am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung (AZ: Landgericht Bonn 7 O 470/09). Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Kundin aus Niedersachsen für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht.

Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers entstanden, der einen ständigen Zugang zum Internet hatte und im Minutentakt abrechnete, ohne dass die Kundin das wusste. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online- Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.

ThyssenKrupp: Stahlproduktion auf hohen Touren

Deutschlands größter Stahlproduzent ThyssenKrupp hat - beflügelt von der weltweiten Konjunkturerholung - seine Umsatz- und Ergebnisprognose erhöht. Für das Ende September ablaufende Geschäftsjahr 2009/2010 wird nun bei leicht gestiegenem Umsatz ein bereinigtes Vorsteuerergebnis im mittleren bis höheren dreistelligen Millionenbereich erwartet. Das teilte der Dax-Konzern in Essen bei der Präsentation seiner Quartalszahlen mit. Bislang war ThyssenKrupp lediglich von einem stagnierenden Absatz und und einen Ergebnis im niedrigen dreistelligen Millionenbereich ausgegangen.

Von April bis Ende Juni erwirtschaftete der Konzern Schulz zufolge das beste Ergebnis seit sieben Quartalen. Unter dem Strich stand ein Überschuss von 298 Millionen Euro, eine Verbesserung von 944 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Umsatz stieg um 26 Prozent auf 11,7 Milliarden Euro, die Auftragseingänge lagen mit 10,9 Milliarden Euro um 38 Prozent über dem Wert des Vorjahresquartals.

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