Die Arbeitgeber machen Druck auf die FDP, einen bundesweiten Mindestlohn in der Zeitarbeit nicht weiter zu blockieren. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt plädierte für die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz. Er begründete dies mit der ab Mai 2011 herrschenden Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsstaaten wie Polen. Ohne gesetzliche Regelung drohe die Zeitarbeit in Verruf zu geraten, weil ausländische Anbieter die in Deutschland herrschenden Löhne dann unterbieten könnten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützte den Vorstoß zwar. Der Dachverband forderte darüber hinaus, den Grundsatz gleicher Bezahlung der Zeitarbeit gesetzlich klarzuziehen.
"Der Gesetzgeber hat nach meiner Überzeugung nicht die Option, nichts zu tun", sagte Hundt vor Journalisten. "Sonst ist das eine Einladung zum Missbrauch." Bisher lehnt die FDP und vor allem deren Vizefraktionschef Heinrich Kolb die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz kategorisch ab. Dies wäre die Voraussetzung dafür, dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) tarifliche Mindestlohnverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Sie würden dann auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer gelten, die nicht an deutsche Tarife gebunden sind.
An die FDP gewandt sagte Hundt, er verstehe und akzeptiere deren Standpunkt, dass sie gegen die Einführung weiterer Mindestlöhne sei. "Aber darum geht es in der Zeitarbeit nicht mehr", sagte Hundt. Er verwies darauf, dass Arbeitgeberverbände mit den unterschiedlichen Gewerkschaften der Branche inzwischen Mindestlohntarifverträge abgeschlossen haben, die ab Mai 2011 Mindestlöhne auf gleichem Niveau vorsehen. Die Untergrenzen liegen bei 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten.
Damit gibt es faktisch branchenweit eine Lohnuntergrenze. Denn vom Grundsatz gleicher Bezahlung von Stammbeschäftigten und Zeitarbeitern darf nur aufgrund von Tarifverträgen abgewichen werden. Diese Sonderklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz würde auch ausländischen Zeitarbeitsfirmen erlauben, mit eigenen Tarifverträgen die Löhne zu unterbieten. In Polen würden Tarifverträge mit Löhnen von 4,80 Euro vorbereitet, sagte Hundt.
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki nannte die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz einen "wichtigen Schritt". Dies reiche aber nicht aus. Durch eine Gesetzesänderung müsse das Prinzip gleicher Bezahlung für gleiche Tätigkeiten verankert werden, "ohne die Möglichkeit, davon nach unten abzuweichen". Dies lehnte Hundt kategorisch ab. Durch die Einführung gleicher Bezahlung ohne Abstriche würde sich nach seinen Worten "Zeitarbeit in einem Maße verteuern, dass der Einsatz insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen vielfach nicht mehr in Betracht käme".