Finanzskandal:Schwere Vorwürfe gegen Ex-Wirecard-Chef Braun

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Der frühere Wirecard-Chef Braun war der Staatsanwaltschaft zufolge die "Kontroll- und Steuerungsinstanz" der Bande, die einen Milliardenbetrug begangen haben soll.

Von Klaus Ott und Jörg Schmitt

Im Wirecard-Skandal erhebt die Staatsanwaltschaft München I neue, schwere Anschuldigungen gegen Ex-Konzernchef Markus Braun, die über die bisherigen Vorwürfe hinausgehen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen habe Braun innerhalb der Bande bei Wirecard, die einen Milliardenbetrug begangen habe, als "Kontroll- und Steuerungsinstanz" fungiert. Das steht in einem Schreiben von Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl - sie leitet die Ermittlungen - an den Untersuchungsausschuss des Bundestags.

In dem Schreiben heißt es, Braun habe ein "hierarchisches System" aufgebaut, das nach dem Prinzip "teile und herrsche" funktioniert habe. Dieses System sei von einem "militärisch-kameradschaftlichen Korpsgeist und Treuschwüren untereinander" geprägt gewesen. Braun habe "strategische Weisungen und konkrete Geschäftsaktionen" vorgegeben.

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Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter, bei Anzeichen eines Abweichens vom "gemeinsamen Tatplan" bei Wirecard habe sich Braun mit seinem Vorstandskollegen Jan Marsalek die "von Motivation und psychischem Druck geprägte Struktur" zunutze gemacht. Marsalek ist nach dem Zusammenbruch von Wirecard untergetaucht. Nach ihm wird weltweit gefahndet.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli anlässlich der Verhaftung von Braun und weiterer früherer Wirecard-Manager erklärt, bei den Vernehmungen eines Kronzeugen sei von einem "streng hierarchischen System, geprägt von Korpsgeist und Treueschwüren gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden als Führungsperson" die Rede gewesen. Nunmehr präzisiert die Ermittlungsbehörde ihre Vorwürfe gegen Braun, der alle Anschuldigungen zurückweist.

Anlass für das Schreiben der Staatsanwaltschaft war der Streit zwischen dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags und dem Ex-Konzernchef darüber, ob Braun am Donnerstag im Parlament erscheinen und aussagen muss. Braun wehrte sich über seinen Anwalt Alfred Dierlamm beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vergeblich gegen eine "zwangsweise Vorführung" und wollte erreichen, dass er lediglich per Video vernommen wird. Dafür könne Braun, trug Dierlamm beim BGH vor, in der Justizvollzugsanstalt in Augsburg-Gablingen bleiben, wo er in Untersuchungshaft sitzt. Der BGH wies Brauns Beschwerde am Dienstag aber zurück. Der Ex-Konzernchef wird nun in den Bundestag gebracht.

Zusammen mit Braun sollten ursprünglich auch die beiden weiteren Untersuchungshäftlinge im Fall Wirecard im Bundestag vernommen werden, darunter der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft. Bei ihm handelt es sich um den früheren Geschäftsführer einer Wirecard-Tochterfirma in Dubai am Persischen Golf, der sich nach der Pleite des Zahlungsdienstleisters den Ermittlern gestellt hatte. Wegen Sicherheitsbedenken der Staatsanwaltschaft will der Bundestag den Kronzeugen nunmehr per Video vernehmen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu, der Kronzeuge habe sich als "bislang einziger" entschlossen, vollumfänglich mit den Ermittlern zu kooperieren. Er habe nicht nur ungeschönt seine eigene Tatbeteiligung zugegeben, sondern auch detailliert das "System Wirecard" erläutert. Der Kronzeuge habe dabei Braun und den dritten in U-Haft sitzenden Ex-Manager, der für Finanzen zuständig war, erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund wäre jeder Kontakt bei einem Aufeinandertreffen im Untersuchungsausschuss, und sei es nur ein "Blickkontakt", gefährlich für die Ermittlungen. Für Braun und den ebenfalls inhaftierten Ex-Finanzmanager von Wirecard habe sich der Kronzeuge als "Verräter" erwiesen.

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