Neues Gesetz zur Finanzkriminalität:"Unterwerfung vor der Branche"

Untersuchungsausschuss zum Bilanzskandal Wirecard

Beim Bilanzskandal von Wirecard haben die Wirtschaftsprüfer versagt. Sie sollen per Gesetz künftig strenger in die Haftung genommen werden.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Eine Lehre des Wirecard-Skandals war, dass Wirtschaftsprüfer künftig für ihre Fehler strenger haften sollten. Doch ein neues Gesetz enttäuscht die Erwartungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Herbert Fromme und Markus Zydra, Frankfurt

Die Pleiten von Wirecard und P&R haben Geldgebern Milliardenverluste beschwert. In beiden Fällen haben Wirtschaftsprüfer bei ihren Kontrollen versagt. Dennoch müssen die verantwortlichen Prüfer für ihre Fehler finanziell kaum büßen, denn es gibt eine gesetzliche Haftungsobergrenze, die sehr niedrig ist. Dieses Haftungsprivileg für Wirtschaftsprüfer gibt es nur in Deutschland. Auch ein neues Gesetz der Bundesregierung, das zum 1. Juli in Kraft tritt, wird daran wenig ändern. Die SZ beleuchtet die wichtigsten Fragen.

Warum sind Wirtschaftsprüfer so wichtig?

Weil es im Wirtschaftsleben auf korrekte Zahlen ankommt. Egal, ob ein Börsengang oder eine Fusion geplant ist, ob ein Konzern Kredite von der Bank oder den Anleihemärkten möchte - die Geschäftspartner, Lieferanten und Geldgeber müssen sich darauf verlassen können, dass die Bilanzzahlen des Konzerns korrekt sind. Wirtschaftsprüfer stehen mit ihrem Testat dafür ein.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität möchte die Bundesregierung Wirtschaftsprüfer für ihre Fehler stärker in Regress nehmen. Reicht das?

Viele Experten sagen Nein. Die Haftungsobergrenzen wurden zwar nach oben verschoben, aber allein, dass der deutsche Staat für Wirtschaftsprüfer eine gesetzliche Obergrenze gezogen hat, gilt weltweit als einzigartig. "Die gesetzliche Haftungsobergrenze von 500 000 Euro bei kleinen Prüfungsaufträgen und bis maximal 16 Millionen Euro bei börsennotierten Unternehmen ist ein Hohn gegenüber anderen Berufsgruppen", sagt der Münchner Fachanwalt Peter Mattil. Kein anderer Berufszweig genießt diese staatliche Protektion. Mattil verweist darauf, dass jeder Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, Apotheker, Architekt, Bauingenieur, Lebensmittel- oder Energielieferant oder eine Bank auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden voll haftet. "Angesichts der Milliardenschäden bei P&R und Wirecard ist das Gesetz eine staatliche Unterwerfung vor der Branche."

Aber bei grob fahrlässigem Verhalten fällt doch künftig die Haftungsobergrenze?

Das stimmt, doch es ist enorm schwierig, grobe Fahrlässigkeit zu beweisen. Wenn beispielsweise ein Steuerberater eine wichtige Frist für den Kunden versäumen würde, dann wäre das zunächst eine einfache Fahrlässigkeit. "Grobe Fahrlässigkeit wäre erst dann gegeben, wenn der Prüfer diese Fristversäumung gleichgültig in Kauf genommen hätte, er etwa wusste, dass sein internes Meldesystem nicht funktioniert oder seine Mitarbeiter schlecht ausgebildet sind", so Mattil. "Das bekommt man niemals gerichtsfest."

Wirtschaftsprüfer könnten sich doch gegen Haftungsfälle versichern?

Richtig. "Bislang hat ein Wirtschaftsprüfer als Einzelkämpfer vielleicht rund 8000 Euro für die Deckung von vier Millionen Euro gezahlt", berichtet Joseph Schilling, Geschäftsführer des Kölner Spezial-Versicherungsmaklers LTA Legal & Tax Assekuranz. Bei den großen Wirtschaftsprüfungsfirmen konnte das auch auf 4000 Euro runtergehen. Jetzt werde es spürbar mehr. Wichtigster Versicherer der großen Wirtschaftsprüfer ist die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wiesbaden. "Kaum jemand anders ist bereit, die großen vier Wirtschaftsprüfer zu versichern", sagt Schilling. "Inzwischen fragen die Versicherer sehr viel schärfer nach, wenn es um die Risiken der Prüfer geht."

Wie könnte die Haftung fairer geregelt werden?

Experten fordern Haftungsregeln, wie sie in anderen Staaten üblich sind, beispielsweise die Haftung auf die Höhe des Schadens auszurichten. "Nehmen wir an, der Schaden von Wirecard läge bei drei Milliarden Euro. EY, der damals verantwortliche Prüfer, könnte zehn Prozent, also 300 Millionen Euro locker verkraften", sagt Volker Brühl, Geschäftsführer des Center for Financial Studies der Frankfurter Goethe-Universität. "Dann müssten die Partner eben eine Weile auf ihre Boni verzichten. Aber das wäre eben der faire Preis für eine solche Fehlleistung."

Warum kommen die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften immer wieder ins Gerede?

Das liegt daran, dass die Experten sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft Beratungsdienstleistungen ausüben. Es ist gar nicht ungewöhnlich, dass eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der EZB bei der Bankenaufsicht mithilft und gleichzeitig Banken berät, wie man die Aufsichtsregeln am geschicktesten auslegt. Das ist ein klarer Interessenkonflikt. "Die großen vier Gesellschaften PwC, EY, KPMG und Deloitte haben auch Beratungsaufträge von der Bundesregierung zur Erarbeitung von Gesetzen. Das sind öffentliche Aufgaben. Da geht es nicht, dass dieselbe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gleichzeitig auch noch Großkonzerne berät", so Brühl. "Alle Welt denkt, es gäbe nur die vier Großen, die das machen könnten. Stimmt nicht. In Deutschland arbeiten viele mittelständische Beratungen, die vielfach mit internationalen Partnern arbeiten, sodass sie auch Dax-Konzerne prüfen könnten."

Was müsste getan werden?

Die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssten in zwei selbständige Teile aufgespalten werden, in eine Beratungsgesellschaft und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sagt Brühl. "Der Interessenkonflikt ist zu gefährlich und es ist naiv zu glauben, dass schlichte Chinese Walls zwischen den Einheiten funktionieren."

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