Wirecard:Neuer Ärger

An employee of Wirecard AG, presents the contactless payment system 'boon' at the company's headquarters in Aschheim

Der Finanzdienstleister Wirecard hat möglicherweise gegen Ad-hoc-Pflichten verstoßen.

(Foto: REUTERS)

Die Finanzaufsicht Bafin prüft, ob das Finanzunternehmen die Märkte früher hätte informieren müssen.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Im Wirecard-Fall prüft die deutsche Finanzaufsicht Bafin, ob der Zahlungsdienstleister die Finanzmärkte nicht selbst über mögliche Bilanzierungsunregelmäßigkeiten in ihrer Niederlassung in Singapur hätte informieren müssen. Der Vorfall wurde Anfang Februar erst durch einen Bericht der Financial Times bekannt. Danach fiel der Aktienkurs des Unternehmens von 160 Euro auf 98 Euro. Inzwischen hat sich der Kurs wieder leicht auf 120 Euro erholt. Die Bafin prüft, ob Wirecard möglicherweise seine Pflicht zur Offenlegung marktrelevanter Informationen verletzt hat, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Freitag. Diese sogenannte Ad-hoc-Pflicht verlangt, dass börsennotierte Konzerne die Finanzmärkte umgehend über kursrelevante Neuigkeiten informieren. Zu den meldepflichtigen Informationen gehören beispielsweise aktuelle Umsatzzahlen, eine mögliche Fusion, aber auch potenzielle Probleme mit der Justiz. "Auch das Zurückhalten von Ad-hoc-Mitteilungen durch börsennotierte Unternehmen kann eine verbotene Marktmanipulation sein", zitiert Bloomberg eine Sprecherin der Bafin. Die Prüfung laufe dabei "in alle Richtungen".

Die Financial Times hatte vor vier Wochen berichtet, dass eine von Wirecard beauftragte externe Anwaltskanzlei Beweise gefunden habe, die schwere Fälschungsvergehen und Fälschungen von Konten nahelegten. Die Anwälte von Rajah & Tann hätten mögliche zivil- und strafrechtliche Verstöße in Singapur, Hongkong, Indien, Malaysia und Deutschland festgestellt, so die Zeitung. Das Unternehmen dementierte, und in den Folgetagen gab es eine große Diskussion darüber, wie schwerwiegend die Vorfälle waren. Wirecard dementierte jegliches Fehlverhalten. Dennoch kam es an Börsen zu großer Unruhe, auffallend viele Spekulanten wetteten auf fallende Kurse (Leerverkäufe) der Wirecard-Aktie, die seit kurzem Mitglied im Dax ist, dem wichtigsten deutschen Aktienindex.

Leerverkauf bedeutet: Hedgefonds verkaufen Aktien, die sie nicht besitzen, sondern nur gegen Gebühr geliehen haben, und zwar von Banken oder Fondsgesellschaften. Liegen die Hedgefonds richtig, kaufen sie die Aktie nach einer Weile zu niedrigeren Kursen zurück und streichen die Differenz als Gewinn ein. Die Kursturbulenzen riefen die Finanzaufsicht Bafin auf den Plan. Die Behörde sprach ein Verbot von Leerverkäufen von Wirecard-Aktien aus, nachdem die Anzahl der entsprechenden Wetten enorm angestiegen war. Die Bafin sprach von einer Bedrohung des Marktvertrauens. Allerdings, so Bloomberg, könnten Spekulanten noch über Derivate auf sinkende Wirecard-Kurse wetten. Derivate sind Wertpapiere, deren Wertentwicklung sich am Kurs der zugrunde liegenden Aktie orientiert.

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