Das Urteil des fünften Zivilsenats am Oberlandesgericht (OLG) München hat es in sich. Denn am Fall Wirecard könnte es grundlegend neu regeln, wie die Überreste insolventer Firmen in Deutschland verteilt werden: Aktionäre und Anteilseigner hätten wohl viel öfter Anspruch auf Geld vom Insolvenzverwalter, Kreditgeber und Lieferanten dagegen müssten wohl häufig mit weniger rechnen. Und die ersten Nutznießer wären ausgerechnet die früheren Wirecard-Anleger.
Urteil:Richter machen Wirecard-Aktionären Hoffnung
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In einem bislang unbekannten Urteil hat das OLG München entschieden, dass Wirecard-Anleger doch Geld vom Insolvenzverwalter erhalten könnten. Jetzt kommt es auf den Bundesgerichtshof an.
Von Nils Heck, Stephan Radomsky
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