Die Parlamentarier sind fertig mit ihren Ermittlungen, aber ein wichtiges Detail fehlt noch immer. Im Abschlussbericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses vom Juni steht deshalb in Türkis in kursiven Lettern am Rand: "Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt." Auf 2026 Seiten haben die Ausschussmitglieder festgehalten, was sie seit Oktober über den Betrugsfall Wirecard herausgefunden haben. Von den Grundlagen des Geschäfts mit dem Zahlungsverkehr über Details zu den Vorwürfen gegen einzelne Manager bis hin zum Behördenversagen ist alles drin. Nur ein bislang als geheim eingestufter Bericht über die Arbeit von Wirecards Wirtschaftsprüfer EY in den Jahren bis zur Megapleite fehlt weiterhin.
Den sogenannten Wambach-Bericht hätten die Parlamentarier zu gern veröffentlicht, doch damit war EY nicht einverstanden. Solche Streitfälle in Bundestags-Untersuchungsausschüssen landen direkt vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort entschied ein Ermittlungsrichter jetzt: Der Bericht muss weiter unter Verschluss bleiben. Denn der Untersuchungsausschuss hat sich mit Abgabe des Abschlussberichts an den Bundestag aufgelöst - es gab ihn schon nicht mehr, als der Antrag beim BGH vollständig eingegangen war. Der Antrag sei damit unzulässig, heißt es in dem Beschluss vom 6. August. Ob die Geheimhaltung des Berichts aufgehoben werden kann, "muss deshalb offen bleiben".
Für den Untersuchungsausschuss ist das eine herbe Niederlage. Der Ausschuss hatte den Kölner Wirtschaftsprüfer Martin Wambach im März damit beauftragt, die Arbeit von EY als Abschlussprüfer von Wirecard in den Jahren 2014 bis 2019 zu untersuchen. Wambach und sein Team sichteten dazu zahlreiche Kisten und Tausende Dateien mit internen Unterlagen von EY. Der BGH hatte seinerzeit bereits darüber entschieden, ob dieses vertrauliche Material überhaupt verwendet werden dürfe. In dieser Sache waren die Parlamentarier noch erfolgreich.
Der Wambach-Bericht zeigt, dass bei EY womöglich geschlampt wurde
In seinem mehrteiligen Bericht hat Wambach nach Überzeugung der Ausschussmitglieder ein Versagen der EY-Prüfer dokumentiert. Der Sonderbeauftragte entdeckte den Berichten zufolge zahlreiche Ansatzpunkte dafür, dass Wirecards Abschlussprüfer berufsrechtliche Regeln "nicht vollumfänglich umgesetzt" hatten. Bei EY, so der Tenor, wurde womöglich geschlampt, und auch deshalb sei der mutmaßliche Betrug bei Wirecard nicht früher aufgeflogen. EY wies das stets zurück. Der SPD-Obmann im Ausschuss, Jens Zimmermann, hatte die Wambach-Ergebnisse im Mai als "schallende Ohrfeige" für EY bezeichnet.
Mit dem BGH-Beschluss folgt jetzt eine schallende Ohrfeige für den Untersuchungsausschuss. Denn dessen Antrag, die Geheimhaltung des Wambach-Berichts aufzuheben, ging zwar beim BGH noch gerade rechtzeitig ein - einen Tag bevor sich der Ausschuss am 25. Juni auflöste. Allerdings: "Die Sachentscheidungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag vorliegen." Erst viel später seien alle erforderlichen Unterlagen beim BGH angekommen. Am 5. August, als der BGH dann entschied, gab es den Ausschuss gar nicht mehr. Anders als im Antrag dargelegt, darf laut BGH auch nicht der Bundestag einfach an die Stelle des Ausschusses treten. Und es genüge auch nicht, so der BGH, den Bericht als "Vorabfassung" zu kennzeichnen, um den Antrag weiter aufrechterhalten zu können.
Für Tausende geschädigte Aktionäre und etliche Anwälte ist der BGH-Entscheid eine schlechte Nachricht. Zwar kursiert der Bericht zumindest auszugsweise bereits in Kreisen von Anwälten, die ihn für ihre Klagen gegen EY benutzen wollen - was ihnen aber wenig nützen dürfte. Weil beim insolventen Wirecard-Konzern wenig zu holen ist, versuchen Anlegeranwälte, stattdessen die Wirtschaftsprüfer vor Gericht zur Haftung zu zwingen. Dafür gibt es hohe Hürden; bislang sind alle Klagen an Landgerichten gescheitert. Der für EY sehr ungünstige Wambach-Bericht könnte solchen Klagen zwar durchaus stützen, als Geheimsache eingestufte Dokumente erkennen Zivilgerichte aber in der Regel nicht an.
EY erklärte auf Anfrage kurz und knapp, man begrüße, dass nun eine Entscheidung des BGH vorliege.