Die Hoffnung stirbt zuletzt, heißt es oft, aber manchmal stirbt sie eben doch. Die etwa 50 000 Aktionäre des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, dürften wohl leer ausgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu die Klage einer Kapitalanlagegesellschaft abgewiesen.
BGH-UrteilWirecard-Aktionäre bekommen nichts zurück
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Rund 50 000 Anteilseigner des insolventen Zahlungsdienstleisters haben Ansprüche von vielen Milliarden Euro, doch die Insolvenzmasse ist nur ein Bruchteil so groß. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Klage von Kapitalanlegern abgewiesen.
Von Wolfgang Janisch und Stephan Radomsky, Karlsruhe/München
