Wirecard-Skandal:Markus Braun bleibt im Gefängnis

Wirecard-Skandal: Der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun beschreibt sich selbst als ein Opfer des Betrugsskandals.

Der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun beschreibt sich selbst als ein Opfer des Betrugsskandals.

(Foto: Getty Images)

Das Oberlandesgericht München entscheidet gegen den ehemaligen Wirecard-Chef.

Von Klaus Ott und Jörg Schmitt

Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Brauns Verteidiger hatten beim OLG vergeblich vorgetragen, dass die schweren Vorwürfe gegen ihren Mandanten falsch seien und dass keine Haftgründe vorlägen.

Braun muss im Verlaufe des Jahres mit einer dicken Anklage der Staatsanwaltschaft München I rechnen. Das ist aus Kreisen von Beteiligten an dem Ermittlungsverfahren zu hören. Die Staatsanwaltschaft unterliegt, weil Braun und zwei weitere Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen, dem sogenannten Beschleunigungsgrundsatz. Die Ermittlungen sollen möglichst rasch zu einem Ergebnis führen. Das OLG prüft bereits in drei Monaten erneut, ob Braun weiterhin im Gefängnis bleiben muss.

Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Ex-Wirecard-Chef mehrerer schwerer Delikte: bandenmäßiger Betrug in Milliardenhöhe, Bilanzfälschung, Manipulation des Aktienkurses von Wirecard und Veruntreuung von Konzernvermögen. Wirecard war Mitte 2020 pleite gegangen, nachdem sich ein angebliches Milliardenvermögen auf Treuhandkonten in Asien als Luftbuchung herausgestellt hatte.

Braun hat bei mehreren Vernehmungen Ende 2020 und über seine Verteidigung wiederholt die Vorwürfe zurückgewiesen und sich als Opfer seines untergetauchten Vorstandskollegen Jan Marsalek und von dessen mutmaßlicher Bande dargestellt. Braun erklärte, hinter seinem Rücken sei Wirecard ausgeplündert worden. Die Staatsanwaltschaft hingegen hält weiterhin an ihren Vorwürfen fest.

Es läuft alles auf einen großen Prozess in München gegen Braun und möglicherweise weitere Beschuldigte hinaus. Dann müsste sich zeigen, ob Braun schuldig ist, oder nicht. Das Ermittlungsverfahren besagt, solange kein Geständnis vorliegt, noch nichts über Schuld und Unschuld. Auch eine Anklage würde noch nicht bedeuten, dass Braun schuldigt ist.

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