Finanzausschuss:So geht die Aufklärung des Wirecard-Skandals weiter

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Finanzminister Olaf Scholz kurz vor der ersten Anhörung Ende Juli. (Foto: AFP)

Der Fall Wirecard zwingt den Finanzausschuss des Bundestags zu einer zweiten Sondersitzung. Auch Vertreter aus dem Kanzleramt sollen dann aussagen.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Der Skandal um Wirecard zwingt den Finanzausschuss des Bundestags zu zwei weiteren Sondersitzungen. Die Abgeordneten wollen am 31. August und am 1. September tagen und dazu Vertreter aus dem Kanzleramt (Wirtschaft und Nachrichtendienste), der Finanzaufsicht Bafin, der Bundesbank, der Staatsregierung Bayern, der Deutschen Börse und des Hessischen Wirtschaftsministeriums sowie die Justizministerin einladen. Die lange Liste an Gästen solle helfen, einen Untersuchungsausschuss zu vermeiden, hieß es.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Anfang September 2019 auf einer Reise nach China für das Unternehmen geworben, obwohl damals Ermittlungen liefen. Der Wirecard-Vorstand hatte versucht, über CSU-Staatsministerin Dorothee Bär Termine im Kanzleramt zu machen, Vorstandschef Markus Braun wollte mit der Kanzlerin persönlich reden. Merkel lehnte dies ab. Allerdings sprach sie später mit dem früheren CSU-Wirtschaftsminister und jetzigen Lobbyisten Karl Theodor zu Guttenberg. Der frühere Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche (CSU) suchte als Lobbyist für Wirecard Kontakt zu Merkels Berater. Bayern war für die Geldwäscheaufsicht zuständig.

In der ersten Sondersitzung am 29. Juli hatten die Abgeordneten siebeneinhalb Stunden lang die Minister Olaf Scholz (SPD) und Peter Altmaier (CDU) sowie Edgar Ernst, den Präsidenten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zu einem der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Geschichte befragt - dem mutmaßlichen bandenmäßig organisierten Bilanzbetrug bei Wirecard. Fast zwei Milliarden Euro Luftbuchungen haben Tausende Anleger geschädigt und den Ruf des Finanzplatzes ramponiert.

Die Stimmung war gut, die in den vielen Stunden besprochenen Hintergründe aber sind teilweise hoch brisant. Das 95 Seiten starke Protokoll der ersten Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundestags zu Wirecard dürfte bei der weiteren Aufklärung eine entscheidende Rolle spielen. Das Protokoll liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Dokumentiert ist darin die Verteidigungsstrategie des Bundesfinanzministers, von der noch nicht klar ist, wie weit sie trägt. Etwa, dass Scholz den Unternehmensskandal "zu den bedeutendsten zählt angesichts des Ausmaßes der Dinge". Dass daran "eine sehr große und sehr angesehene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" ihren Anteil habe, die über elf Jahre nichts von dem Betrug mitbekam. Und dass die Regeln der Bilanzprüfung in Deutschland lange Konsens waren.

"Daran waren wir alle mal irgendwann beteiligt"

Scholz betont diesen überparteilichen Konsens auch deshalb, weil er damals selbst als Berichterstatter im Rechtsausschuss für die SPD mitarbeitete, als die rot-grüne Koalition 2004/2005 die Gesetzgebung zur Bilanzprüfung modernisierte. "Da sind eine ganze Reihe von ziemlich harten Regeln gemacht worden. Daran waren wir alle mal irgendwann beteiligt", ist protokolliert. Das stimmt: Im Bundestag gab es eine breite Mehrheit dafür, auch die Opposition war dabei.

Das Problem aber ist nun, dass diese damals beschlossene zweistufige Prüfung von Bilanzen nicht verhindert hat, dass Wirecard jahrelang Geschäftszahlen manipulieren konnte. Daraus erwächst die zweite Grundfrage: Waren die Regeln falsch - oder wurden sie nicht richtig umgesetzt?

Und da wird es knifflig. Scholz gibt zu Protokoll, dass er eigentlich gar nichts richtig wissen und damit sagen dürfe: "Da steht im Gesetz drin: Die DPR-Prüfer dürfen dem Finanzministerium nichts über ihre Erkenntnisse erzählen. - Darüber bin ich ehrlicherweise ein bisschen gestolpert." Aber er will aufklären, so gut er darf.

Beim Aufklären ins Stolpern gekommen ist inzwischen Felix Hufeld, Chef der Finanzaufsicht Bafin, die wiederum Scholz unterstellt ist. In einer Anhörung des Finanzausschusses am 1. Juli 2020 hatte Hufeld erklärt, die Bafin habe von der DPR "bislang noch nicht den Prüfbericht zur Wirecard AG erhalten". Der Präsident der DPR habe erklärt, dass er sich nicht in der Lage sehe, bis auf weiteres den Prüfbericht zu übermitteln. Hufeld sei "mit diesem Ergebnis unzufrieden gewesen und habe darüber auch das BMF informiert".

Die DPR hat dem Chef der Finanzaufsicht widersprochen. Am 11. Mai 2020 habe die Bafin einen Zwischenbericht angefordert. "Am 14. Mai haben wir den Bericht geschickt. Am 10. Juni haben wir einen zweiten Bescheid der Bafin bekommen, einen Prüfbericht vorzulegen, und am 24. Juni haben wir den Bericht an die Bafin verschickt", ist im Protokoll nachzulesen. Das bedeutet: Anders als von Hufeld angegeben, hatte die Prüfgesellschaft zwei Berichte an die Finanzaufsicht geschickt. Und was ist mit der Unzufriedenheit, die Aufsichtschef Hufeld geäußert haben will? "Ich kann das jetzt im Augenblick nicht nachvollziehen", sagt DPR-Chef Ernst. "Aber das ist jetzt sein Thema. Ich kann nur darlegen, wie wir das im Endeffekt gemacht haben".

Ernst ist es auch, der das grundlegende Problem offenlegt. "Im Endeffekt haben wir", so sagt er in einem etwas komplizierten Satz, "eine Organisationseinheit, die aus Staatsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfern, Digitalisierungsspezialisten, Forensikern (..) besteht, in Deutschland insgesamt heute nicht." Und Fälle wie Wirecard könne man nur so angehen. Dafür seien aber weder die DPR noch die Bafin ausgelegt. Praktisch bedeutet das: Wenn die Wirtschaftsprüfer versagen, ist der Staat mit seinen selbst gemachten Regeln machtlos.

Die Konsequenzen daraus werden erneut den Finanzausschuss beschäftigen. Offen ist auch, ob die KfW Kredite an Wirecard gegeben hat und wie diese zurückgezahlt werden. Und schließlich, warum der in Bayern angesiedelte Konzern durch Geldwäschekontrollen rutschte.

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