Wirecard:Haus gesperrt - aber nur für den Verkauf

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Nach Kitzbühel in Österreich zieht es viele. In der Region dort hat auch Markus Braun ein Haus.

(Foto: imago)

Wie sich die Staatsanwaltschaft Zugriff auf das Vermögen des Ex-Wirecard-Chefs gesichert hat - und was die Arrestbeschlüsse für Markus Braun und seine Immobilien bedeuten.

Von Klaus Ott und Jörg Schmitt

Vor einigen Jahren hat Markus Braun, er war damals Vorstandschef des aufstrebenden Unternehmens Wirecard, im Raum Kitzbühel ein sehr teures Haus erworben. Im Vertrag über die "kaufgegenständliche Liegenschaft samt darauf errichtetem Wohnhaus" wurde ein Betrag von mehr als zehn Millionen Euro vereinbart. Das sei ein "angemessener Kaufpreis". Das Domizil von Braun in den österreichischen Bergen dürfte in der Zwischenzeit nicht weniger wert geworden sein, eher mehr. Eines Tages könnte womöglich die Immobilie samt Wertsteigerung den Geschädigten im mutmaßlichen Milliardenbetrug bei Wirecard zugute kommen.

Die Staatsanwaltschaft München I hat das Vermögen von Braun und anderen früheren Wirecard-Managern jetzt arrestieren lassen. So heißt das im Juristendeutsch. Grundlage ist Paragraf 111e in der Strafprozessordnung. Er dient dazu, Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren einstweilen den Zugriff auf ihr Vermögen zu entziehen. Was beispielsweise an Geld oder Immobilien vorhanden ist, soll für mögliche Geschädigte gesichert werden. Für Braun bedeutet das, dass der ehemalige Wirecard-Chef seine Immobilien nicht mehr verkaufen könnte, sofern er das überhaupt wollte.

Bei dem Haus in Kitzbühel setzt das aber die in diesem Fall in Österreich notwendige Rechtshilfe voraus. Deutsche Ermittler können schließlich nicht einfach auf Vermögen im Ausland zugreifen. Das müssen schon die Behörden vor Ort tun und den deutschen Arrest im österreichischen Grundbuch eintragen. Damit solche Maßnahmen rasch vonstatten gehen können, gibt es in Bayern eine zentrale Stelle für Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Die hilft bei Rechtshilfeersuchen im Ausland. Im Fall Wirecard unterstützt die Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft München I.

Ein Arresteintrag im Grundbuch bedeutet: Die betreffende Immobilie ist gesperrt. Aber nur für den Verkauf, nicht fürs Bewohnen. Ein Arrest bedeutet nicht, dass die Beschuldigten ihre Häuser hergeben müssen. Auch wenn sie, wie Braun, in Untersuchungshaft sitzen. Das wäre ansonsten eine Art Vorverurteilung, eine Vorwegnahme des Ermittlungsergebnisses. Ein Verfahren kann ja so oder so ausgehen. Ein Arrest hat auch nicht zur Folge, dass die Betroffenen gar nicht mehr an ihre gesperrten Bankkonten herankommen. Was für den Lebensunterhalt nötig ist, wird von den Behörden freigegeben.

In Juristenkreisen wird erzählt, dass vor Jahren bei einem Verfahren in München einer Familie ansonsten das Essen ausgegangen wäre. Also hätten die Behörden natürlich, in begrenztem Umfang, den Zugriff aufs Konto erlaubt. Im Fall Wirecard hat die Staatsanwaltschaft München I mehrere Banken mit Sitz in Deutschland als "Drittschuldner" in die Arreste mit einbezogen. Das läuft dann so ähnlich wie bei Grundstücken, Immobilien und den Notaren. Die Banken bekommen mitgeteilt, dass bestimmte Konten gesperrt sind.

Im Fall Wirecard geht es nicht nur um Ex-Konzernchef Braun, dessen einstigen, längst untergetauchten Vorstandskollegen Jan Marsalek und zwei weitere frühere Konzernmanager. Sondern auch um drei Firmen, über die viel Geld aus dem Konzern abgeflossen ist. Wirecard hatte Gesellschaften in Asien, die dort angeblich regionale Partner des Zahlungsdienstleisters waren, mit hohen Millionenkrediten ausgestattet. Die Darlehen wurden teils ohne Sicherheiten vergeben. Als Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé den pleite gegangenen Konzern durchleuchtete, stieß er allein bei der Firma Ocap und deren Umfeld auf Kredite in Höhe von 498 Millionen Euro. Eine sagenhafte Summe, bei der bislang nicht klar ist, wo das ganze Geld am Ende landete. Insgesamt könnte aus dem Konzern eine Milliarde Euro in dunkle Kanäle geflossen sein.

Es ist anzunehmen, dass die Münchner Staatsanwaltschaft mit ihren Arrestbeschlüssen versucht, auch hier möglichst viel Geld sicherzustellen. Das dürfte aber schwierig werden. In der Europäischen Union sind Arreste leicht umsetzbar, außerhalb eher nicht. Vor allem nicht in Staaten wie Dubai und anderswo in Asien, wo viele Wirecard-Millionen versickert sind. Hinzu kommt, dass Insolvenzverwalter Michael Jaffé beim Verkauf der wenigen werthaltigen Konzernteile bestimmt keine Erlöse in Milliardenhöhe erzielt. Für die Gläubiger von Wirecard und die Aktionäre dürfte also nicht viel übrig bleiben.

Und lange dauern dürfte es auch noch, bis der Fall aufgeklärt ist. Braun und mehrere andere Beschuldigte, die auch in U-Haft sitzen, bestreiten die Vorwürfe. Mit Haftbeschwerden ist zu rechnen. Gegen die Arrestbeschlüsse können Braun und seine Ex-Kollegen ebenfalls vorgehen.

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