Windreich-Prozess:Geldbußen verhängt

Im Prozess um die Insolvenz des Windparkentwicklers Windreich hat das Stuttgarter Landgericht das Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Eine 55 Jahre alte frühere Geschäftsführerin eines Windreich-Unternehmens muss eine Geldauflage in Höhe von 4500 Euro zahlen, und ein 56 Jahre alter Ex-Geschäftsführer einer anderen Tochter muss 6000 Euro als Geldauflage zahlen, wie das Gericht mitteilte. Beiden Angeklagten wurde Insolvenzverschleppung zur Last gelegt. In dem Strafverfahren müssen sich nun nur noch sechs Angeklagte verantworten. Der Windpark-Projektentwickler Windreich meldete 2013 Insolvenz an. Neben Unternehmensgründer Willi Balz sitzt auch der frühere baden-württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring auf der Anklagebank.

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