Windkraftkonzern Prokon:Vom Wind gedreht

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Prokon will die Pleite in letzter Minute doch noch verhindern. Für den Fall, dass das klappt, arbeitet die Geschäftsführung an einem Konzept, den Windkraftkonzern in eine andere Rechtsform umzuwandeln. Ein Hoffnungsschimmer für Anleger?

Von Markus Balser

Insolvenzantrag, Insolvenzverwalter, Insolvenzgericht - seitdem Prokon am vergangenen Mittwoch seine Zahlungsunfähigkeit einräumen musste, ist das bei Managern gefürchtete I-Wort in der Firmen-Zentrale fast schon allgegenwärtig.

Doch nun wartet der angeschlagene Windkraftkonzern mit einer neuen Wendung seines spektakulären Niedergangs auf: Prokon und dessen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin wollen offenbar versuchen, die Pleite doch noch abzuwenden. Die Geschäftsführung sei überzeugt, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet werden müsse, heißt es in einem Schreiben von Geschäftsführer Carsten Rodbertus an die Anleger, das auch der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin unterzeichnet hat ( PDF).

Für den Fall, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vermieden werden kann, erarbeite die Geschäftsführung ein Konzept für die Restrukturierung von Prokon. Dazu könne eine Änderung der Genussrechtsbedingungen oder der Rechtsform in eine Genossenschaft oder Aktiengesellschaft gehören, teilt die Prokon-Führung mit.

Bei einer neuen Rechtsform könnte das Genussrechtskapital in Eigenkapital der Firma umgewandelt werden. Die Anleger würden so zu Mitgesellschaftern von Prokon - hätten allerdings auch Verluste zu befürchten. Für die 75 000 Anleger, die rund 1,4 Milliarden Euro in Prokon-Genussrechte gesteckt haben, wäre das dennoch ein Hoffnungsschimmer. Denn käme es zu einer Liquidierung des Unternehmens, haben Genussrechteinhaber schlechte Karten. Ihre Forderungen werden nachrangig behandelt. Das heißt: Bevor sie Geld aus der Insolvenzmasse bekommen, sind erst alle anderen Gläubiger an der Reihe.

Ob der Schachzug jedoch gelingt, ist vollkommen offen. Ende April müssen Richter darüber entscheiden, ob aus dem vorläufigen das reguläre Insolvenzverfahren wird. Mehr Klarheit soll es für Anleger noch im Laufe des vorläufigen Insolvenzverfahrens geben, eventuell im Februar oder März, kündigt die Prokon-Führung an.

Prokon habe zudem erste Verhandlungen über den Verkauf einzelner Projekte aufgenommen. Wirtschaftsprüfer sollten ein Gutachten über den Wert der Windenergieanlagen erstellen. Prokon hatte vor einer Woche einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem die Firma Zinsen nicht mehr begleichen konnte und viele Anleger ihr Geld zurückforderten.

© SZ vom 30.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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