WiesbadenDieselfahrverbot: Möglicher Gerichtstermin noch unklar

Wiesbaden (dpa/lhe) - Ob sich das Wiesbadener Verwaltungsgericht wie geplant am 28. März mit möglichen Dieselfahrverboten beschäftigt, ist noch offen. Die Stadt Wiesbaden habe am 11. September 2017 ein Schreiben vom Gericht bekommen, in dem dieser Termin für eine Anhörung avisiert werde, sagte eine Mitarbeiterin des Umweltdezernates am Mittwoch auf dpa-Anfrage. Eine formale Einladung stehe noch aus. Die Stadt bereite sich jedoch darauf vor, am 28. März zu der Verhandlung zu gehen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte, es gebe noch keinen Termin in der Sache. Es werde vermutlich im ersten Halbjahr dieses Jahres verhandelt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Ob sich das Wiesbadener Verwaltungsgericht wie geplant am 28. März mit möglichen Dieselfahrverboten beschäftigt, ist noch offen. Die Stadt Wiesbaden habe am 11. September 2017 ein Schreiben vom Gericht bekommen, in dem dieser Termin für eine Anhörung avisiert werde, sagte eine Mitarbeiterin des Umweltdezernates am Mittwoch auf dpa-Anfrage. Eine formale Einladung stehe noch aus. Die Stadt bereite sich jedoch darauf vor, am 28. März zu der Verhandlung zu gehen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte, es gebe noch keinen Termin in der Sache. Es werde vermutlich im ersten Halbjahr dieses Jahres verhandelt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag entschieden, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind. Konkret ging es um die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Die dortigen Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe die Behörden verpflichtet, ihre Pläne zu verschärfen. Die Umwelthilfe hat auch wegen hessischer Städte geklagt, darunter Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt.

In Hessen hielten im vergangenen Jahr nach Zahlen des Umweltbundesamtes mindestens fünf Städte den Stickoxid-Grenzwert zum Schutz der Gesundheit nicht ein. Neben Darmstadt waren dies Wiesbaden, Frankfurt, Limburg und Gießen. Stickoxide können unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern.

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