Widerspruch bei Preiserhöhungen:Mehr Rechte für Gaskunden

Der Energieversorger erhöht den Preis ohne Begründung? Bisher konnten sich Gaskunden mit Sonderverträgen kaum dagegen wehren. Jetzt gibt der Europäische Gerichtshof ihnen mehr Möglichkeiten zum Widerspruch.

Gaskunden mit Sonderverträgen haben jetzt mehr Möglichkeiten, Preiserhöhungen juristisch anzufechten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (C-92/11). Bisher wurden sie im Gegensatz zu normalen Kunden benachteiligt, diese konnten leichter gegen Preiserhöhungen vorgehen.

Das Gericht in Luxemburg entschied jetzt, dass nationale Gerichte über die Sonderklauseln urteilen dürfen. Das war bisher nicht rechtlich zugesichert.

Die Entscheidung des EuGH geht auf einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Energieversorger RWE zurück. Der Verein klagte im Namen von 25 RWE-Kunden. Der Konzern erhöhte in vier Jahren sechs Mal ohne präzise Begründung die Preise. Bei dem Rechtsstreit geht um etwa 15.000 Euro.

Das Landgericht Dortmund gab der Verbraucherzentrale Recht, die Berufung von RWE beim Oberlandesgericht blieb erfolglos. Der Konzern zog vor den Bundesgerichtshof, dieser setzte das Verfahren aus und rief den EuGH an, darüber zu entscheiden, ob nationale Gerichte darüber entscheiden dürften.

Ob Sonderklauseln generell rechtswidrig sind, entschied der EuGH nicht. "Es ist Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall zu beurteilen, ob eine solche Klausel, die dem Gasversorger eine einseitige Preisanpassung erlaubt, den Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügt", so das Gericht.

Sollte die Verbraucherzentrale bei der Klage Recht bekommen, muss RWE mit weiteren Forderungen rechnen. Dem Verein zufolge seien neben den 25 Klägern 400 weitere Menschen von der RWE-Sonderklausel betroffen.

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