Whistleblower-Gesetz:Enthüllen verboten

Whistleblower-Gesetz: Daten von PwC zeigten, wie Konzerne in Luxemburg Steuern sparten. Antoine Deltour gab die Informationen weiter.

Daten von PwC zeigten, wie Konzerne in Luxemburg Steuern sparten. Antoine Deltour gab die Informationen weiter.

(Foto: Jean-Christophe Verhaegen/AFP)

Wirtschaftsprüfer erhalten in Deutschland keinen Schutz als Whistleblower - Banker und Versicherer schon. Dabei seien sie besonders wichtig, sagen Kritiker.

Von Markus Zydra, Frankfurt

In Luxemburg muss sich Antoine Deltour in einem Strafprozess verantworten. Dem ehemaligen Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) droht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine 18-monatige Bewährungsstrafe, weil er sich, so die Anklage, "des Diebstahls, der Verletzung des Berufsgeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses" schuldig gemacht habe. "Wenn man dies durchgehen ließe, käme eine Welle von Erpressungen auf die Unternehmen zu", heißt es in der Anklageschrift.

Deltour fühlt sich allerdings im Recht: Er habe durch seine Tat auf einen Missstand aufmerksam gemacht. Der Wirtschaftsprüfer nutzte Kundendaten seines Arbeitgebers PwC, die belegten, wie globale Großkonzerne in Luxemburg Milliarden Euro an Steuern sparten. Die Geschichte wurde 2014 publik. Es war der Beginn des "Luxemburg-Leaks"-Skandals.

Der Bundestag möchte mit einem neuen Gesetz Whistleblower wie Deltour besser schützen. Allerdings gilt die neue Vorschrift nur für Mitarbeiter der Finanzbranche. "Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fallen bei der Prüfung von Abschlüssen nicht in den Anwendungsbereich des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes", so die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Damit könnte ein Whistleblower wie Deltour auch künftig in Deutschland angeklagt werden.

Die Bundesregierung schütze Whistleblower in Deutschland weiter unzureichend, glaubt Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: "Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besitzen einen wichtigen Funktion im Kontrollsystem der Wirtschaft und verdienen daher staatlichen Schutz statt einer Strafanklage wie derzeit beim Luxemburg-Leaks-Prozess." Die Bundesregierung müsse das umgehend korrigieren.

Die Regelung sei einfach nicht zu Ende gedacht, sagt ein Fachanwalt

Whistleblower geben Daten weiter, wenn in ihrer Firma Recht und Gesetz gebrochen werden. Diese Personen beweisen Mut, weil sie dadurch Repressalien des Arbeitgebers und Strafverfolgung riskieren. Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz sieht ab 2. Juli vor, dass Mitarbeiter der Finanzbranche, die als Whistleblower Gesetzesverstöße melden, weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich verantwortlich gemacht werden dürfen. Banken, Versicherungen, Finanzvertriebe und Emittenten von Finanzinstrumenten - aber eben keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - müssen darüber hinaus die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Mitarbeiter gesetzwidriges Verhalten in der Firma anonym melden können.

"Ich glaube, dass der Gesetzgeber das Gesetz einfach nicht zu Ende gedacht hat. Es war eher eine halbherzige Pflichtumsetzung einer EU-Verordnung", sagt der Münchner Fachanwalt Peter Mattil. In der Tat folgte der Bundestag mit der Gesetzesänderung den europäischen Vorgaben. Das Meldeverfahren in solchen Fällen soll als Teil der europäischen Kapitalmarktregulierung harmonisiert werden.

Ein lautstarkes Bekenntnis zum neuen Gesetz gibt es jedoch nicht, weder von den Finanzfirmenselbst noch vom Bundesfinanzministerium, wo man sich überhaupt nicht festlegen wollte. Man gebe "keine rechtlichen Einschätzungen dazu ab, ob Hinweisgeber in tatsächlichen Fallkonstellationen von den Regelungen erfasst wären oder nicht", teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Die Zurückhaltung überrascht. Schließlich bringen Whistleblower zum Teil wichtige Dinge ans Licht. Die Süddeutsche Zeitung und das Reporternetzwerk ICIJ hatten Anfang April mit Hilfe eines Whistleblowers enthüllt, wie über Briefkastenfirmen und spezielle Firmenkonstrukte Steuervermeidung betrieben wurde, gesteuert von einer Kanzlei aus Panama. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder hatten das Reporternetzwerk nach den Enthüllungen aufgefordert, die Daten an staatliche Stellen weiterzugeben. Die Journalisten lehnten mit dem Hinweis auf Quellenschutz die Herausgabe ab.

Ob auch Wirtschaftsprüfer bald gesetzlichen Schutz als Whistleblower genießen, wird sich zeigen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte Druck machen, dass die "Regelungslücke" bald geschlossen wird.

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