Whisky:Tal der Tränen

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Man beachte die hellgoldene Farbe: Zumindest unter dem Namen Glen Buchenbach wird dieser Whisky bald nicht mehr zu bekommen sein. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Eine schwäbische Brennerei streitet mit der Vereinigung der schottischen Whisky-Produzenten vor Gericht - und verliert.

Von Angelika Slavik

Am Ende geht alles ganz schnell, und das nach dem ganzen Theater. Sechs Jahre Rechtsstreit, beendet in kaum fünf Minuten. "Der Klage wird stattgegeben", sagt die Richterin. Und dass das Urteil sofort vollstreckbar sei. Das war's. Das ist das Ende für den Glen Buchenbach.

Der Buchenbach ist eigentlich ein Nebenfluss der Murr, 24 Kilometer lang, er gibt dem Buchenbachtal seinen Namen, und dort, in der Gemeinde Berglen, liegt auch die Waldhornbrennerei Klotz. Ein Familienbetrieb mit einer Geschichte seit 1901. Die Chefin ist Gerlinde Klotz, eine Frau in den Siebzigern, sie brennt selbst, die Söhne kümmern sich um die Obstbäume. Sie stellen Birnenbrand her, Zwetschgenwasser und Waldhimbeergeist. Und seit ein paar Jahren eben auch Whisky. Der sei "unsere Spitzenkreation", wie es in einem Video auf der Website heißt. Dort erfährt man auch, dass der Whisky nur in ganz besonderen Fässern gelagert werde und deshalb eine "hellgoldene Farbe mit malzig-süßer Sherrynote" aufweise. Ob das eine gute oder eine schlechte Eigenschaft für einen Whisky ist, spielt an dieser Stelle keine Rolle, das Problem ist, dass Gerlinde Klotz und ihre Söhne ihren Whisky "Glen Buchenbach" genannt haben. Glen ist das gälische Wort für "kleines Tal", und weil sie ja im Buchenbachtal produzieren, schien ihnen das ein guter Name zu sein. Auch ein bisschen lustig, eine Anspielung an die berühmten Marken aus Schottland. Glenmorangie. Glen Moray. Glenlivet. Glen Keith. Glenfarclas.

Bloß in Schottland fanden sie das gar nicht lustig.

Der Name Glen Buchenbach verletze die Rechte der schottischen Whiskyhersteller, teilten die Anwälte der Scotch Whisky Association (SWA) der Brennerei Klotz mit. Sogenannte "geschützte geografische Angaben" haben nach EU-Recht Sonderstatus, man darf nicht den Eindruck erwecken, ein Produkt käme aus einer besonderen Region, wenn in Wahrheit anderswo produziert wird. Das gilt für Tiroler Speck, für hessischen Apfelwein und, über die Spirituosenverordnung, eben auch für Scotch, also Whisky aus Schottland. Der Begriff "Glen" müsse deshalb auch unter diesen Schutz fallen, argumentieren die Schotten, schließlich wecke der Assoziationen zu Schottland, und das sei dann beinahe, als würde man Scotch auf die Flasche schreiben.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Schotten so ein Verfahren führen, die SWA verteidigt das Wort "Glen" in ganz Europa. Viele Hersteller halten sich deshalb gleich von Namen fern, die die SWA aufregen könnten. Aber manche hören von dem Problem zum ersten Mal, wenn die Anwaltspost kommt.

Der Waldhornbrennerei Klotz schlug die SWA vor, ihren Whisky doch einfach umzubenennen, in Valley of Buchenbach vielleicht? Nicht? Aber in Schwaben gibt man nicht einfach nach, nur weil einem irgendwer ein paar Anwälte schickt, deshalb ging die Sache vor Gericht, es wurde hin- und herverwiesen, bis nun das Hamburger Landgericht den Schotten recht gab: Die schwäbische Spitzenkreation, mit der hellgoldenen Farbe und der malzig-süßen Sherrynote, muss einen neuen Namen bekommen. Und die Gerichtskosten, ja, die gehen auch ins Valley of Buchenbach.

© SZ vom 08.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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