Wettbewerbspolitik:Einmal kräftig zerschlagen

Wirtschaftsminister Brüderle will mächtige Konzerne "entflechten". Dafür bekommt er nun Rückendeckung von der Monopolkommission.

Thomas Öchsner

Rückendeckung für Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP): Die Monopolkommission unterstützt seine Pläne, große Konzerne bei zu starker Marktmacht zu zerschlagen. Das geht aus dem Sondergutachten der Kommission zu dem geplanten Entflechtungsgesetz des Ministers hervor.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, Foto: dpa

Zu mächtige Konzerne wird es - wenn es nach Wirtschaftsminister Rainer Brüderle geht - in Zukunft nicht mehr geben.

(Foto: Foto: dpa)

Die fünf Mitglieder starke Kommission berät die Bundesregierung in der Wettbewerbspolitik. Brüderle will bis Herbst 2010 ein neues Instrument im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufnehmen. Vorgesehen ist dabei, dass das Bundeskartellamt als letzte Möglichkeit das Recht erhalten soll, zu mächtig gewordene Unternehmen, "zum Verkauf oder zur Verselbstständigung von Vermögensteilen zu zwingen".

Dies soll auch erlaubt sein, wenn ein Konzern seine Marktmacht noch nicht missbraucht hat. Das Gesetz zielt vor allem auf Energiekonzerne. Bei Wirtschaftsverbänden war dies auf scharfe Kritik gestoßen. Auch im Bundesinnenministerium gab es zunächst erhebliche juristische Bedenken.

Zerschlagung unter bestimmten Bedingungen zulässig

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte moniert, das Gesetz könne auch Kliniken und Krankenkassen treffen. Nach Ansicht der Mehrheit in der Kommission stehen neuen Vorschriften aber keine verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken entgegen. Eine Entflechtungsregelung könne dazu beitragen, "Wettbewerbsprozesse in Gang zu setzen und aufrechtzuerhalten".

Nach dem Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministerium soll eine Zerschlagung von Unternehmen dann zulässig sein, wenn sich bei einem Verkauf mindestens 50 Prozent des aktuellen Marktwerts von dem abgetrennten Unternehmensteil erlösen lässt.

Die Kommission schlägt nun in ihrem Gutachten vor, neben dem Verkaufserlös "eine Kompensation aus öffentlichen Mitteln" zu gewähren. Diese Leistung soll vom gutachterlich festgestellten Verkehrswert und vom Verkaufserlös abhängen.

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