Wettbewerb:Mit Macht gegen die Großen

Wettbewerb: Andreas Mundt ist seit 2009 Präsident des Bundeskartellamts, das seinen Sitz in Bonn am Rhein hat.

Andreas Mundt ist seit 2009 Präsident des Bundeskartellamts, das seinen Sitz in Bonn am Rhein hat.

(Foto: Roberto Pfeil/dpa)

Das Bundeskartellamt verschärft nach einer Gesetzesnovelle den Kampf gegen die Digitalkonzerne.

Von Caspar Busse, München

Das Bundeskartellamt drängt bei seinem Vorgehen gegen mögliches wettbewerbsverzerrendes Verhalten der großen Digitalkonzerne zur Eile. "Wir wollen die Verfahren gerne schnell zu Ende bringen", sagte Andreas Mundt, 60, der Präsident der Behörde, am Mittwoch. Doch gleichzeitig müsse sorgfältig gearbeitet werden, da die Verfahren "gerichtsfest" sein müssen. Es gebe Unternehmen, die würden sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren und durch alle Gerichtsinstanzen gehen. Eine Prognose über die Dauer der vielfältigen Verfahren gegen die vier großen US-Konzerne - Google, Apple, Facebook und Amazon (sogenannte Gafa) - gab Mundt deshalb nicht.

Das Bundeskartellamt profitiert dabei von der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz), die im Januar in Kraft getreten ist. Nach dem neuen Paragrafen 19a kann die grundsätzlich marktübergreifende Bedeutung eines Unternehmens für den Wettbewerb geprüft werden, das erleichtert dann spätere Untersuchungen von möglicher Wettbewerbsbehinderung. So könnten auch schneller besondere Verhaltenspflichten auferlegt werden. "Wir haben beherzt von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht", sagte Mundt. Erst Anfang der Woche wurde ein entsprechendes Verfahren gegen Apple eröffnet, wie zuvor auch schon gegen Facebook, Google und Amazon. Alle Verfahren seien unabhängig voneinander.

Parallel dazu würden weiter Sachverhalte geprüft, etwa, ob Amazon auf seinem Marketplace, der für andere Händler zugänglich ist, Dritte diskriminiere. Bei Facebook gehe es unter anderem um die Frage, inwieweit die Daten der Nutzer von verschiedenen Plattformen zusammengeführt werden dürfen. Bei Google werde ebenfalls die übermäßige Sammlung von Nutzerdaten geprüft. Zudem befasse sich das Kartellamt mit Google News Showcase, da werde untersucht , ob einzelne Verlage bevorzugt und andere diskriminiert werden. Dieser Fall sei besonders wichtig, sagte Mundt.

Das Vorgehen gegen die Digitalkonzerne sei der "absolute Schwerpunkt des gesamten Amtes", betonte Mundt. Die große Macht der Internetkonzerne habe während der Corona-Krise noch zugenommen. Man stimme sich auch mit der EU-Kommission und anderen Wettbewerbsbehörden eng ab. Das Bonner Kartellamt mit rund 350 Mitarbeitern ist dem Bundeswirtschaftsministerium untergeordnet.

2020 hatte das Bundeskartellamt rund 350 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Stahl- und Aluminiumschmieden, die Herstellung von Straßenkanalguss und der Großhandel von Pflanzenschutzmitteln. 13 Unternehmen hatten dem Amt Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt und kommen damit in den Genuss der Kronzeugenregelung, erhalten also als Tippgeber weniger oder keine Strafe. Die Zahl sei aber rückläufig, so Mundt. Der Grund dafür sei, dass es bei Kartellverstößen immer öfter private Schadenersatzforderungen gebe, die auch Kronzeugen treffen. Das mache eine Zusammenarbeit mit der Wettbewerbsbehörde unattraktiv. Das Amt versuche deshalb, seine Ermittlungsmethoden zu verbessern. Zudem seien voraussichtlich von Sommer an wieder mehr Durchsuchungen möglich. Gleichzeitig prüfte die Behörde 2020 rund 1200 Zusammenschluss-Vorhaben von Unternehmen. Dies werde künftig deutlich weniger, weil die Umsatzmeldeschwellen in der GWB-Novelle angehoben wurden, sagte Mundt.

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