Weltraumvertrag:Wem gehört der Mond?

Der Kölner Weltraumjurist Ingo Baumann spricht über die gesetzlichen Möglichkeiten und Verbote.

Von Dieter Sürig

Was müssen Firmen beachten, wenn sie zum Mond wollen? Wem gehören die dort gesammelten Rohstoffe? Und wie ist das gesetzlich geregelt? Fragen an den Kölner Juristen Ingo Baumann, der sich auf Weltraumrecht spezialisiert hat.

SZ: Wem gehört der Mond?

Ingo Baumann: Nach Art. II des UN-Weltraumvertrages unterliegt der Weltraum, einschließlich der Himmelskörper, weder nationalen Hoheits- noch Eigentumsrechten.

Und wem gehören dann die Rohstoffe?

Niemandem, oder anders gesagt, der gesamten Menschheit. Manche Staaten schließen daraus, dass jeder die Rohstoffe ausbeuten darf. Andere Staaten meinen dagegen, dass die Ausbeutung der Rohstoffe einer internationalen Verwaltung und/oder Regelung bedarf.

Was regelt der UN-Weltraumvertrag?

Der Weltraumvertrag von 1967 ist das völkerrechtliche Schlüsseldokument für die friedliche Nutzung des Weltraums und die Rüstungskontrolle im Weltraum. Er geht davon aus, dass die gesamte Menschheit ein gemeinsames Interesse daran hat, den Weltraum für friedliche Zwecke zu nutzen. Der Vertrag erklärt den Weltraum, den Mond und andere Himmelskörper zum Gemeingut der Menschheit, ihre Inbesitznahme durch einzelne Staaten ist ausgeschlossen. Der Vertrag legt fest, dass das Völkerrecht inklusive der UN-Charta auch für den Weltraum gültig ist.

Inwiefern müssen Firmen den Weltraumvertrag beachten, wenn sie auf dem Mond aktiv sind?

Private Unternehmen sind den UN-Verträgen zum Weltraum nicht unterworfen. Allerdings verpflichtet der Weltraumvertrag Staaten, private Weltraumaktivitäten zu genehmigen, ständig zu überwachen und allgemein dafür zu sorgen, dass auch solche Aktivitäten völkerrechtskonform sind.

Welche Rolle kann da ein nationales Weltraumgesetz spielen, das es ja bald auch in Deutschland geben soll?

Die staatliche Pflicht, für die Genehmigung und Überwachung privater Weltraumaktivitäten zu sorgen, kann am besten durch ein entsprechendes nationales Weltraumgesetz umgesetzt werden.

Warum gibt es kein EU-Weltraumgesetz?

Der EU fehlt dazu die Kompetenz. Art. 189 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union schließt jegliche Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in der Raumfahrt aus.

Darf die Esa oder eine Privatfirma auf dem Mond einfach eine Forschungsstation aufbauen?

Grundsätzlich ja. Die private Firma bräuchte dafür aber gegebenenfalls eine Genehmigung nach dem für sie geltenden nationalen Weltraumgesetz. Die Esa als zwischenstaatliche Organisation benötigt eine solche Genehmigung nicht, hier wirken die Mitgliedstaaten zusammen.

Werden die historischen Apollo-Landestellen rechtlich geschützt?

In den USA gibt es einen Gesetzentwurf, nach dem die Apollo-Landestellen als eine Art Weltkulturerbe geschützt würden. Diese Idee wird auch von einigen anderen unterstützt, denn tatsächlich haben die Mondlandungen eine Bedeutung für die gesamte Menschheit. Ein nationales Gesetz hätte aber für andere Staaten und deren Personen oder Unternehmen keine Wirkung.

Wäre es Diebstahl, wenn jemand dort Apollo-Souvenirs mitnehmen würde?

Das eindeutig, denn die dort verbliebenen Gegenstände gehören immer noch der Nasa beziehungsweise dem amerikanischen Staat. Die USA könnten dies strafrechtlich verfolgen und auch Herausgabe- und Schadensersatzansprüche stellen.

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