Cum-Ex-Skandal:Erster deutscher Banker wegen krummer Aktiendeals vor Gericht

Media Reports Weigh On Finance Minister Olaf Scholz Over Cum-Ex Scandal

Die Zentrale von M.M. Warburg in Hamburg: Der 77-jährige frühere Finanzchef der Bank steht seit Dienstag vor Gericht.

(Foto: Morris MacMatzen/Getty Images)

In Bonn muss sich ein früherer Top-Manager der Hamburger Privatbank M. M. Warburg wegen Cum-Ex-Deals verantworten. Seine Verteidigerin schaltet gleich am ersten Tag auf maximale Konfrontation.

Von Jan Willmroth und Nils Wischmeyer, Bonn

Bis Weihnachten ist es noch eine Weile hin, das Landgericht Bonn aber hat schon ein paar Gaben für die Beteiligten im zweiten großen Cum-Ex-Prozess verteilt. Rote Schachteln mit weißem Deckel stehen am Dienstag auf den Plätzen der Staatsanwälte, des angeklagten Ex-Bankers S. und seiner Verteidiger in Saal S.011 bereit, darin: spezielle Masken mit dem Namen "Miama". Die sehen ein bisschen aus wie übergroße Taucherbrillen, nur eben für Mund und Nase, mit dicken weißen Vlies-Filtern an der Seite, die Tröpfchen und Aerosole abhalten. Mimik trotz Maske, so verspricht es der Hersteller, und das wird in diesem Prozess noch nützlich sein.

Es ist einmal mehr ein Verfahren für die Geschichtsbücher, das die Zwölfte Große Strafkammer an diesem Morgen eröffnet: der zweite Strafprozess im größten deutschen Steuerskandal, bei dem sich Banker, Anwälte und ihre Helfer jahrelang an der Staatskasse bedienten. Der erste Prozess gegen einen deutschen Bankmanager, der tief verstrickt gewesen sein soll in diese Geschäfte. Die erste von mehreren Verhandlungen gegen amtierende oder ehemalige Verantwortliche der hanseatischen Traditionsbank M. M. Warburg. Und ein klares Signal: Von einer Pandemie lässt sich das Gericht, das noch über das Schicksal von Dutzenden Beschuldigten in diesem Skandal entscheiden soll, nicht aufhalten.

Auch nicht von einem 77-jährigen früheren Warburg-Finanzchef, der gesundheitlich angeschlagen ist und dessen Anwälte erst am Vorabend der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag gescheitert waren, die Verhandlung wegen der Covid-Gefahr zu verschieben. Als der ehemalige Manager am Dienstag den Saal betritt, muss er ganz nach vorn, rechts vor den Richtertisch. Schwarze Hose, graues Jackett, hellgraue Haare, ein Banker im Ruhestand, so unauffällig wie unsicher, abgeschirmt von Plexiglas. Die Zeichen stehen auf Konfrontation, das wird seine Verteidigerin noch deutlich machen.

Die Zahlen sind, wie fast immer bei Cum-Ex-Verfahren, gewaltig. Um 13 Fälle von besonders schwerer Steuerhinterziehung zwischen 2006 und 2013 geht es der Staatsanwaltschaft, ein Schaden von 325 Millionen Euro soll entstanden sein unter Beteiligung des Angeklagten. Ursprünglich sollten vier Warburg-Manager dort sitzen, das Verfahren gegen S. wird coronabedingt getrennt verhandelt.

Laut Staatsanwaltschaft soll er eine entscheidende Rolle gespielt haben bei den großvolumigen Aktienkreisgeschäften, die nach Erkenntnissen der Ermittler nur durch illegale Steuerrückzahlungen wirtschaftlich Sinn ergaben. S., ein einst enger Vertrauter des Warburg-Mitinhabers Christian Olearius, habe das gewusst und sich im Namen der Bank trotzdem daran beteiligt, und zwar Jahr für Jahr. Auch habe er wissentlich falsche Steuererklärungen für die Bank unterschrieben. Die Anklage führt belastende Zeugenaussagen und interne Unterlagen aus der Bank ins Feld, die erstens beweisen sollen, dass sich der Ex-Manager strafbar gemacht habe. Und mit denen zweitens der Boden schon bereitet ist, auf dem auch Olearius vor Gericht kommen soll. Warburg betont, nie auf illegale Steuererstattungen aus gewesen zu sein.

Ein dürfte ein harter Kampf werden

Das Bonner Landgericht hat Cum-Ex-Transaktionen bereits in einem ersten Urteil im März für strafbar befunden. Zwei geständige Ex-Banker aus Großbritannien wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, Schuld- und Strafzumessung gegen den Haupttäter sind rechtskräftig. Der Rest des Richterspruchs liegt in Revision beim Bundesgerichtshof.

Auch im zweiten Prozess wird das Landgericht Bonn nicht das letzte Wort haben. Nur 13 Prozessbeobachter und 13 Journalisten sind am Dienstag zugelassen, die Stühle stehen weit auseinander und sind größtenteils mit Absperrband versehen. Zwei Stunden lang lesen die Staatsanwälte die Anklage gegen S. vor, Fall für Fall, Summe für Summe, ein dreistelliger Millionenbetrag - sollte das Gericht dem folgen, muss der Angeklagte mit einer langen Haftstrafe rechnen. Er selbst wird nichts dazu sagen.

Seine Verteidigerin sagt dafür umso mehr. Kurz nach der Verlesung der Anklage erteilt sie eine Rüge: Zum Ersten sei das Landgericht Bonn überhaupt nicht zuständig für den Fall ihres Mandanten, zum Zweiten sei die Große Strafkammer ein unzulässiges Ausnahmegericht, was gegen das Grundgesetz verstoße. Und zum Dritten sei die Besetzung des Gerichts erfolgt, obwohl noch ein Befangenheitsantrag anhängig sei. Ihr danach verlesenes Statement ist nicht weniger scharf. Die Staatsanwaltschaft habe handwerkliche Fehler gemacht, die Anklage sei eigentlich gegen vier Menschen gerichtet gewesen, weshalb einige Teile S. gar nicht oder nur teilweise beträfen. "Den Vorwürfen der Anklage tritt mein Mandant entschieden entgegen", stellte sie klar. Es wird ein harter Kampf.

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