Süddeutsche Zeitung

Bafin:Finanzaufsicht rüffelt Warburg

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Die Hamburger Bank gerät in den Fokus der Bafin: Die Aufsicht stößt sich an der engen Verbindung zwischen der Eigentümerfamilie und Bankleitung.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Es war eine Meldung, die aufhorchen ließ. "Bafin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen an", stand vor ein paar Tagen auf der Internetseite der Finanzaufsicht zu lesen. Am 12. Mai hatte die Behörde demnach einem Institut und einer Finanzholding angeordnet, mehr Eigenkapital zurückzulegen, was wiederum am 15. Juni rechtskräftig wurde und daher - ohne Namensnennung - veröffentlicht werden musste. Das Geldhaus, so der unschöne Befund, hätte gegen die Anforderungen "an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" im Sinne des Kreditwesengesetzes verstoßen - es handelt sich also um eine Bank, bei der wohl einiges in Unordnung geraten ist. Nach SZ-Informationen geht es um die Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die derzeit an vielen Fronten versucht, die eher unrühmliche Verstrickung in Cum-Ex-Geschäfte zulasten der Steuerkasse hinter sich zu lassen und dabei auch einigen Händel mit der Finanzaufsicht hatte. Ein Sprecher von Warburg wollte sich nicht dazu äußern.

Dem Vernehmen nach stört sich die Aufsicht unter anderem an der engen Verbindung zwischen der Eigentümerfamilie und der Bankleitung. Vorstandschef ist Joachim Olearius, Sohn des Miteigentümers Christian Olearius. Bis vor Kurzem war auch dessen Schwiegersohn im Vorstand. Zudem ist auch das Privatvermögen der Eigentümer eng mit der Bank verknüpft. Das alles birgt aus Sicht der Aufsicht wohl Interessenkonflikte, die eine ordentliche Bankführung gefährden können. Umgekehrt hatten die Bank und Christian Olearius sogar gegen die Bafin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geklagt, weil sie sich von der Behörde zu Unrecht verfolgt fühlten. Die Bafin hatte Christian Olearius und Miteigner Max Warburg gezwungen, ihre Aufsichtsratsmandate niederzulegen und die Stimmrechte ruhen zu lassen. Bankenaufseher Raimund Röseler hatte die Zuverlässigkeit von Olearius und Warburg wegen ihrer Cum-Ex-Verwicklungen infrage gestellt. Das Kreditwesengesetz stellt unter der Überschrift "Zuverlässigkeit" bestimmte Anforderungen an Vorstände und Aufsichtsräte von Banken. Das Warburg-Lager wiederum hatte die Maßnahmen der Bafin kritisiert, die an den Cum-Ex-Geschäften jahrelang nichts auszusetzen hatte, dann aber ihre Meinung änderte.

Obwohl die Bank jede Verantwortung von sich weist, hat das Institut im vergangenen Jahr 155 Millionen Euro an das Hamburger Finanzamt überwiesen, womit eine mögliche Cum-Ex-Steuerschuld nach ihrer Auffassung beglichen ist. Inzwischen soll sich auch das Verhältnis zur Bafin gebessert haben, die Auflagen konnte das Institut aber trotzdem nicht abwenden. Um die höheren Eigenmittelanforderungen zu erfüllen, ist wohl weder eine Kapitalerhöhung noch die Einschränkung von Geschäften nötig.

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Quelle:
SZ vom 01.07.2021
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