Süddeutsche Zeitung

Wagniskapital:Förderung paradox

Lesezeit: 2 min

Finanzminister Schäuble will Steuern auf den Verkauf von Streubesitz erheben und verschreckt damit Wagniskapitalgeber.

Von Guido Bohsem, Berlin

Aus Sicht der betroffenen Unternehmen hätte sich das Finanzministerium die steuerliche Förderung glatt schenken können. "Mit diesem Gesetz rollt das Finanzministerium den Start-ups der IT-Branche einen großen Stein in den Weg", sagte das Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung Niklas Veltkamp. "Erheblich besser wäre es, wenn gar nichts geändert würde." Die Rede ist vom sogenannten Investmentsteuerreformgesetz, mit dem das Ressort von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die bisher gültigen Prinzipien bei der Besteuerung von Investments völlig neu regeln möchte.

Doch zum Problemfall wird das geplante Regelwerk aus einem anderen Grund. Schäuble will künftig Steuern verlangen, wenn Unternehmen kleinere Anteile an andere Unternehmen verkaufen. Besteuerung des Verkaufs von Streubesitz, heißt das im Fachjargon. Von Streubesitz spricht man, wenn der fragliche Anteil bei weniger als zehn Prozent liegt.

Und genau das wird die jungen Unternehmen der IT-Branche in Schwierigkeiten bringen. Die Regelung verdirbt so genannten Business Angels das Geschäft. Dabei handelt es sich um Wagniskapitalgeber, die sich nach der erfolgreichen Startphase an einem Unternehmen beteiligen und ihm dabei helfen, die nächsten Schritte im Wachstum erfolgreich zu bewältigen.

Der Entwurf widerspricht dem Koalitionsvertrag und der digitalen Agenda

Weil sich aber die meisten Business Angels nach Veltkamps Worten mit fünf bis zehn Prozent an den Unternehmen beteiligen und weil sie zudem fast immer als Kapitalgesellschaft organisiert sind, belastet Schäubles Steuerplan die neu gegründeten Unternehmen. Das Vorhaben widerspricht damit sowohl der Ankündigung im Koalitionsvertrag als auch der in der digitalen Agenda, wo es heißt, dass Start-ups gefördert werden sollen.

Aus diesem Grund hat Schäubles Ressort eine Ausnahmeregelung für Business Angels ersonnen. 30 Prozent der Investitionssumme sollen steuerfrei bleiben. Sprich, wenn ein Business Angel 10 000 Euro investiert, kann er 3000 Euro bei der Steuer anrechnen. Bei einem Gewinn von weiteren 10 000 Euro, auf den normalerweise 15 Prozent Körperschaftsteuer fällig würden, ginge der Fiskus leer aus. Bedingung für die Steuererleichterung ist unter anderem, dass die Anteile nicht länger als drei Jahre lang gehalten werden. So will das Ministerium zwischen Wagniskapital und alten Beteiligungen unterscheiden.

Die Förderung von Wagniskapital funktioniert nach Vorstellungen des Finanzministeriums also so, dass alle anderen Beteiligungsformen schlechter gestellt werden. Zur Begründung verweist das Ressort auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der eine Besteuerungspflicht für Dividenden von Streubesitz gefordert hatte. Diese gilt nun in Deutschland. Und seitdem sparen findige Anleger Steuern, indem sie die unterschiedlichen Steuerregeln bei der Dividende und dem Verkauf von Streubesitz für ihren Vorteil ausnutzen. Diese Steuerschlupflöcher wolle man stopfen.

Doch das dürfte schwer werden. SPD-Vize-Fraktionschef Hubertus Heil warf dem Finanzministerium vor, durch die Regelungen die Förderung von jungen und innovativen Unternehmen zu bremsen. Er ist sich dabei nicht nur mit dem IT-Branchenverband Bitkom einig, sondern - wichtiger noch - mit dem stellvertretenden Fraktionschef der Union, Ralph Brinkhaus, der das Vorhaben bereits als nicht akzeptabel bezeichnet hatte.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2594771
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 05.08.2015
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.