Vergleichsverhandlungen:Im Kampf um die öffentliche Meinung ist VW nichts zu billig

Volkswagen

Die Art und Weise, wie VW die Vergleichsverhandlungen hat platzen lassen, legt nahe, von einem beispiellos populistischen Akt zu sprechen.

(Foto: Rainer Jensen/dpa)

Der Konzern stellt die Verbraucherschützer als gierig und unprofessionell hin. Das mag juristisch sinnvoll sein, von moralischer Integrität zeugt es nicht.

Kommentar von Angelika Slavik

VW gegen die Verbraucherschützer, das schien ein Duell mit klar verteilten Rollen zu sein: hier der Betrügerkonzern, der Autos mit manipulierten Motoren verkauft hat, dort die altruistischen Helden der getäuschten Konsumenten. Aber wie sich beide Parteien in den vergangenen Monaten im Streit um eine Entschädigung für die Kunden vor Gericht präsentierten, machte deutlich: Es duellieren sich zwei, denen im Kampf um die öffentliche Meinung nichts zu billig ist.

Die Art und Weise, wie VW nun die Vergleichsverhandlungen hat platzen lassen, legt allerdings nahe, von einem beispiellos populistischen Akt zu sprechen. Denn dass Volkswagen den Dieselkunden anbietet, die ausgehandelte Entschädigung außergerichtlich anzunehmen - ohne Beteiligung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und seiner Anwälte -, ist natürlich keine Geste reiner Nächstenliebe. Die Kunden müssen dafür unterschreiben, keine weiteren Klagen gegen Volkswagen einzureichen. Der Konzern bekommt so die gleiche Rechtssicherheit, die ihm ein Vergleich gebracht hätte und die er so dringend benötigt.

Vor allem aber stellt Volkswagen damit die Verbraucherschützer und ihre Anwälte als gierig, unprofessionell und nur auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht hin - offenbar in der Hoffnung, deren Position für die weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu schwächen. Das mag juristisch sinnvoll sein, von neuer moralischer Integrität zeugt es nicht.

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