VW:Schadenersatz für Einzelkläger

Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal stellt Volkswagen weiteren rund 50 000 Dieselkunden Schadenersatz in Aussicht. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen bereits Gespräche über ein Vergleichsangebot, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Es soll Einmalzahlungen geben, die individuell berechnet werden. Wer das Geld annimmt, kann sein Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürften. Dann können Kläger unter Umständen den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung erhalten, müssen den Wagen aber zurückgeben. VW peilt damit die Entschädigung einer Mehrzahl der Käufer an, die nicht an einer Musterklage teilgenommen haben. In dem Sammelverfahren war ein außergerichtlicher Vergleich erzielt worden, mit Zahlungen zwischen 1350 und 6257 Euro. Insgesamt hatte VW in gut 265 000 Fällen Ansprüche als berechtigt erachtet.

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