VW-Prozess:Die Karre fährt doch

"Dass ein Schaden entstanden ist, scheint uns jedenfalls nicht so offenkundig": Zum Auftakt der Musterfeststellungs­klage macht der Richter den Kunden wenig Hoffnung aufs große Geld.

Von Angelika Slavik, Braunschweig

Musterfeststellungsklage gegen VW

Ein Prozess mit viel Aufmerksamkeit.

(Foto: dpa)

Man hat sich gerüstet für den großen Tag in Braunschweig. Das Gericht ist extra in die Stadthalle umgezogen, damit auch genug Platz ist für alle, die an diesem Montag hier erwartet werden: Sehr viele Anwälte. Außerdem Reporter, Kamerateams, Umweltschützer und natürlich Kunden. Um die geht es ja hier. Kunden von Volkswagen, denen Autos mit manipulierten Dieselmotoren verkauft wurden.

Fast eine halbe Million Autobesitzer versucht mithilfe dieser Musterfeststellungsklage Schadenersatz von Volkswagen zu bekommen. Es ist ein neues Verfahren, das die Bundesregierung eigentlich extra wegen dieses Falls eingerichtet hat. Die Musterfeststellungsklage ist so etwas wie eine Lex Volkswagen: der Versuch, im wahrscheinlich größten Industriebetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte zu irgendeiner Form von Gerechtigkeit zu kommen. Ein historisches Verfahren. Wie soll das ins Oberlandesgericht von Braunschweig passen? Aber im "Congress Saal" der Stadthalle bleiben dann doch einige Reihen frei. Der Sturm wütet über Norddeutschland, die Bahn steht still. Vielleicht sind all die empörten Kunden, die protestierenden Aktivisten, die hier erwartet wurden, in Hannover hängen geblieben. Vielleicht aber macht sich im vierten Jahr der Dieselaffäre selbst bei jenen Müdigkeit breit, die hier aufs große Geld hoffen.

Ein paar Kunden sind trotzdem da. Einer erzählt von seinem Škoda Octavia, Baujahr 2013. Es sei sein erster Wagen aus dem VW-Konzern, sagt er. Und dass er immer noch an die Autos des Konzerns glaube, aber an das Management von VW nicht mehr. Diese Leute seien "nicht so, wie man sich das wünschen würde".

In diesem Szenario also eröffnet der Vorsitzende Richter Michael Neef die Verhandlung. Es gibt allerlei Protokollarisches, dann rekapituliert er die Ereignisse: Dass VW von 2007 an Dieselmotoren der Baureihe EA189 produziert hat, sei ja unstreitig, sagt er. Dass die Motoren von 2008 an in Fahrzeuge mehrerer Marken aus dem VW-Konzern eingebaut wurden auch. Unklar sei dagegen, ob die VW-Spitze rund um den damaligen Vorstandschef Martin Winterkorn von Anfang an von all dem Kenntnis gehabt habe, wie die Klägerseite argumentiert. Oder ob die Manipulation von "Mitarbeitern auf Arbeitsebene" verantwortet wurde, wie VW das beschreibt.

Wer was wann wusste, wird wichtig in diesem Verfahren - genau wie in all den anderen Prozessen, die infolge der Dieselaffäre noch anhängig sind. Für die Klage von Aktionären wegen vermeintlich zu später Information über den Betrug, die ebenfalls in Braunschweig verhandelt wird. Oder in den Strafprozessen, etwa gegen den früheren VW-Chef Winterkorn.

Die Kunden kaufen ihre Autos bei einem Händler, nicht direkt bei VW. Juristisch ist das ein Problem

Dann aber gibt der Richter eine erste rechtliche Einschätzung - das ist üblich bei großen Prozessen, beide Seiten können dann abschätzen, wie ihre Chancen stehen. Mit welchen Argumenten sie punkten können und mit welchen eher nicht. Die Einschätzung, die Richter Neef abgibt, klingt nicht gut für die Klägerseite. Das Gericht tendiere dazu, keine vertraglichen Ansprüche zu sehen, wenn die Beklagte gar kein Vertragspartner der Klägerin war, sagt er. Übersetzt heißt das: Die Menschen kaufen ihre Autos ja nicht direkt bei Volkswagen, sondern in der Regel bei einem Händler. Die VW AG sei also gar nicht Vertragspartner der Kunden, folglich könnten sich daraus keine Ansprüche ergeben.

Dennoch könne es natürlich gesetzliche Ansprüche geben. Zahlreiche Oberlandesgerichte hätten ja schon gegen Volkswagen geurteilt und Kunden Schadenersatz zugestanden, referiert Neef. Dennoch habe man Zweifel, ob man der Argumentation dieser Gerichte werde folgen können. In jedem Fall aber tendiere man dazu, die Nutzungsdauer der Fahrzeuge gegen einen möglichen Schadenersatzanspruch aufzurechnen. Und ob ein Schaden entstanden sei, das müsse man überhaupt erst mal feststellen. Das "scheint uns jedenfalls nicht so offenkundig", sagt er. Übersetzt: Die Karre fährt doch. Ob der Wertverlust der Autos nicht eher darin begründet sei, dass "zu einem deutlich späteren Zeitpunkt" öffentlich eine Diskussion über mögliche Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in Innenstädten aufgekommen sei?

Das aber, sagt der Richter, sei nur eine erste Einschätzung. "Wir wollten unsere Gedanken mit Ihnen teilen", sagte er. Man werde über alles noch diskutieren. Der nächste Verhandlungstag ist Mitte November.

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