Dieselskandal:Die große Abrechnung der VW-Besitzer

VW

An diesem Montag startet am Oberlandesgericht Braunschweig ein Verfahren zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. Aus Platzgründen weicht das Gericht in die Stadthalle aus.

(Foto: SZ)

Beim Musterverfahren in Braunschweig wird geklärt, ob Volkswagen-Kunden Anspruch auf Entschädigung haben. Es wird ein harter Kampf.

Von Markus Balser, Max Hägler und Angelika Slavik

Es kommt nicht oft vor, dass alle Welt nach Braunschweig schaut. An diesem Montag ist das anders, denn da beginnt vor dem Oberlandesgericht Braunschweig das Musterverfahren, mit dem etwa 440 000 VW-Kunden Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen durchsetzen möchten, weil ihnen Autos mit manipulierten Dieselmotoren verkauft wurden. Es ist schon jetzt ein historisches Verfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Mit der eilig eingeführten Musterfeststellungsklage wollte die Bundesregierung verhindern, dass die Ansprüche geschädigter VW-Kunden verjähren. Denn die hohen Kosten einer Klage wirken für den Einzelnen abschreckend. Mit dem neuen Instrument sollen künftig für eine Vielzahl von Streitfällen relevante Fragen gebündelt geklärt werden. Dabei klagen Verbraucherschutzverbände für Gruppen von Betroffenen - mit weniger Aufwand und Risiko für die Einzelnen, die sich auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz in ein Klageregister eintragen können. Im konkreten Fall klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband für die Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen. So soll geklärt werden, ob VW grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Die Verbraucherschützer sehen gute Chancen für die Kläger im Musterverfahren. VW habe die Kunden mit der Manipulation der Abgasreinigung von Dieselmotoren vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und sei deshalb zu Schadenersatz verpflichtet, argumentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband, der gemeinsam mit dem ADAC mit dieser neuen Form einer Art Sammelklage gegen VW vorgeht. Volkswagen sieht das anders: Die Autos würden ja genutzt und seien technisch sicher, argumentiert VW. "Aus unserer Sicht haben die Kunden keinen Schaden erlitten." Allerdings sind die Preise für Gebrauchtwagen gefallen. Einig sind sich die Beteiligten nur in einem: Eine Klärung vor Gericht wird dauern. Selbst wenn das Gericht in Braunschweig schon im Frühjahr ein Urteil fällen könnte: Inklusive einer nächsten Runde am Bundesgerichtshof wird das Verfahren wohl Jahre dauern.

Wie geht es nach einem Urteil weiter?

Bis einzelne Kläger nach einem Urteil tatsächlich Geld sehen könnten, wird wohl noch einmal ein Jahr vergehen. Denn im Fall eines Erfolgs im Musterverfahren müssen die Kläger noch ihre individuelle Schadenssumme einzeln einklagen. Das wird dann natürlich einfacher, weil die Gerichte an das Urteil im Musterverfahren gebunden sind, der grundsätzliche Anspruch dann also außer Frage stünde. Verbraucherschützer hoffen, dass VW bei einer Niederlage mit Rücksicht auf das eigene Ansehen freiwillig Schadenersatz zahlt - auch ohne dass die Verbraucher in einem weiteren Verfahren vor Gericht klagen. Im Falle einer Niederlage können die Kläger es allerdings nicht noch einmal selbst versuchen. Auch für sie ist das Urteil bindend.

Worauf können Kunden hoffen?

Beobachter fürchten, dass der Schadenersatz am Ende gering sein könnte, weil die Autos in der Zeit der Prozesse natürlich an Wert verlieren. Die Verbraucherzentralen fordern allerdings Zinsen von VW - niemand könne daher ein Interesse an einem überlangen Verfahren haben, meint Verbandsvorstand Klaus Müller.

Ist ein Vergleich möglich?

Volkswagen lehnt diese Möglichkeit offiziell ab. Der Konzern will zwar gern eine schnelle Klärung, um das Thema abhaken zu können, betont aber stets auch, dass die Ansprüche unberechtigt seien. Wegen der hohen Zahl der Mitkläger und ihrer unterschiedlichen Fallkonstellationen sei ein Vergleich "kaum vorstellbar". Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kann sich das hingegen gut vorstellen: "Natürlich müsste da ein attraktives Angebot von Volkswagen rüberkommen", sagt Verbandschef Klaus Müller. Attraktiv finden die Verbraucherschützer nur ein Angebot von mehr als 1000 Euro pro Wagen.

Was kriegen Kunden in anderen Ländern?

In den USA - und nur dort - hat VW einen Betrug im strafrechtlichen Sinne eingeräumt. Dort hatten Kunden von Zwei-Liter-Motoren die Wahl: Entweder kaufte der Konzern die betroffenen Audi- und VW-Modelle zurück und zahlte dazu eine Entschädigung. Oder Besitzer konnten ihren Wagen nachrüsten lassen und dazu eine Entschädigung einstreichen.

Warum bekamen US-Kunden Geld, die deutschen Kunden aber nicht?

Für größere Drei-Liter-Motoren läuft ein ähnliches Programm noch. Gerade hat sich VW in Australien auf einen Vergleich mit Klägern geeinigt. Der Konzern zahlt insgesamt bis zu 127 Millionen australische Dollar (knapp 79 Millionen Euro), um die dortigen Verfahren beizulegen. Jeder Kunde, der sich an der Klage beteiligt hat, erhält im Durchschnitt 865 Euro für betroffene VW-, Audi- und Škoda-Autos.

Warum bekamen US-amerikanische Kunden Geld, die deutschen aber nicht?

VW argumentiert mit unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen: "Die Grenzwerte sind in Amerika deutlich niedriger. Eine technische Lösung stand in den Vereinigten Staaten nicht zur Verfügung." Tatsächlich liegt der Stickoxid-Grenzwert in den USA für die betroffenen Motoren bei 31 Milligramm je Kilometer, hierzulande bei 180 Milligramm. Und VW weist stets vehement zurück, dass der Konzern in Deutschland betrogen habe: Die Wagen seien ja gesetzeskonform zugelassen worden. Der höhere Verbrauch auf der Straße im Vergleich zum Testbetrieb habe eher an einer unterschiedlichen Interpretation von Abgasvorschriften gelegen - und sei über Software-Updates bereinigt worden. Ob diese Lesart zutrifft, ist nun der Kerngegenstand der meisten Straf- und Zivilprozesse in Deutschland.

Gibt es auch andere Klagen von Kunden?

Nach Angaben des Konzerns gibt es 61 000 anhängige Einzelklagen, 40 000 Urteile seien bereits ergangen. Dabei gilt: Wer ein Auto nach dem Auffliegen des Skandals im September 2015 gekauft hat, hat eher schlechte Karten, weil er nach überwiegender Meinung der Gerichte von den Problemen hätte wissen können. Für die davor erworbenen Autos ist die Rechtssprechung der Gerichte uneinheitlich. Die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe haben in diesem Sommer zugunsten von Käufern entschieden, das Oberlandesgericht in Braunschweig wies Ansprüche dagegen zurück. Beim Bundesgerichtshof lagen Ende August mehr als 30 Verfahren. VW versuchte aber häufig, Urteile zu vermeiden und einigte sich oft kurz vor der Entscheidung außergerichtlich mit den Klägern.

Welche Klage-Möglichkeiten gibt es sonst für VW-Kunden?

Wer sich nicht für die Musterfeststellungsklage registriert hat, kann auch allein klagen. Verbraucherschützer und ihre Anwälte raten dies aber nur Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung. Mit Versicherung trägt man kein Risiko und kann einen Vergleich selbst verhandeln lassen: Einige Tausend Euro kostet das Erheben einer zivilen VW-Klage, wenn man Gerichtskosten berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit ist eine Klage mit Prozessfinanzierer, also jemandem, der gegen Provision das finanzielle Risiko übernimmt. Etliche Kanzleien bewerben dieses Modell auch offensiv und hoffen auf Gewinne, indem sie die einzelnen Verfahren hoch standardisiert bearbeiten. Oft seien die Provisionen aber hoch, warnen die Verbraucherschützer.

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