Süddeutsche Zeitung

Dieselskandal:Was VW-Kunden jetzt beachten müssen

Volkswagen und Verbraucherschützer einigen sich doch noch auf einen Vergleich. Die Kläger haben dem Konzern bemerkenswerte Zugeständnisse abgerungen.

Von Angelika Slavik, Hamburg

Noch vor zwei Wochen waren die Verhandlungen als gescheitert bezeichnet worden. Beide Parteien schenkten sich nichts, überzogen sich gegenseitig mit öffentlichen Vorwürfen. Gierig, unprofessionell und nur auf den eigenen Vorteil bedacht sei die jeweils andere Seite, hieß es da, und für einen Moment erinnerte dieser Industriekrimi ein bisschen an eine Seifenoper aus dem Nachmittagsprogramm.

Man habe es mit dem "größten Industriebetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte" zu tun, sagte der VZBV-Chef Klaus Müller an diesem Freitagmittag. Deshalb sei die Einigung nun "ein Lichtblick in diesem dunklen Kapitel". Durchschnittlich hätten Autobesitzer jetzt die Möglichkeit, sich etwa 15 Prozent des Kaufpreises als Entschädigung auszahlen zu lassen. Voraussetzung: Sie besitzen das Auto immer noch und haben es vor 2016 gekauft. Das trifft auf etwa 260 000 Kunden zu. Die Höhe der Entschädigung entspricht der Vereinbarung, die zwei Wochen zuvor mit großem Drama geplatzt war. In den Details allerdings gibt es bemerkenswerte Unterschiede - die Verbraucherschützer haben den Konzern noch zu einigen Zugeständnissen gedrängt.

Zum einen wird der Auszahlungsprozess von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überwacht, es wird also transparent sein, wie viel VW bietet und ob die Auszahlung reibungslos läuft. Bei Einzelklagen sei es häufig zu Problemen bei der Auszahlung gekommen, sagte VZBV-Chef Müller. Nun sei sichergestellt, dass Kunden "nicht dem Konzern blind vertrauen müssen, der sie schon einmal betrogen hat".

Noch wichtiger aus Sicht der betroffenen Kunden: Die Vereinbarung zwischen dem VZBV und VW ist für die Musterkläger nicht bindend. Rechtlich funktioniert das so: VW verpflichtet sich, den Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, das vereinbarte Entschädigungsangebot zu machen. Dann aber zieht der VZBV seine Musterklage formal zurück. Das bedeutet, dass die Kläger nicht an die Vereinbarung gebunden sind, sondern frei entscheiden können, ob sie das Angebot annehmen oder lieber individuell klagen möchten - in der Hoffnung, so an eine höhere Entschädigungssumme zu kommen. Und tatsächlich ist diese Option eine Überlegung wert.

Denn die durch den Vergleich angebotene Entschädigungssumme liegt laut VZBV zwar "im Rahmen" der bisher bei den Einzelklagen erzielten Entschädigungssummen, ist aber auch nach Meinung der Verbraucherschützer "nicht großzügig". Die Urteile der Gerichte waren bislang nicht einheitlich, zumindest in einigen Fällen wurden die Autobesitzer aber üppiger entschädigt. Dazu kommt: Anfang Mai wird vom Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil erwartet. Dabei geht es auch um die Frage, ob bei der Berechnung der Entschädigung eine sogenannte Nutzungspauschale abgezogen werden darf. Ob also die Summe kleiner wird, je länger die manipulierten Autos von ihren Besitzern schon gefahren wurden.

VW muss bis zu 190 Euro Beratungskosten übernehmen

Entscheidet der BGH, dass das unzulässig ist - etwa weil VW nicht von den langen Verfahrensdauern profitieren soll - dann würden die Entschädigungen künftig deutlich höher ausfallen müssen. Deshalb ist wohl auch das Timing kein Zufall: VW wird Ende März eine Plattform im Internet für Verbraucher freischalten, die der Vergleich betreffen könnte. Die Kunden werden dann bis ungefähr Mitte April Zeit haben, zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten. Sie müssen also entscheiden, bevor sie das BGH-Urteil kennen. Immerhin: Kunden können sich bei einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen, VW muss dafür bis zu 190 Euro Beratungskosten für jeden Kläger übernehmen. Zudem sind künftige Ansprüche an den Konzern, etwa bei einer notwendigen Hardware-Nachrüstung, explizit nicht ausgeschlossen.

Eine dritte Option gibt es auch noch: Der erfahrene Anwalt Christopher Rother etwa gründete erst kürzlich den Prozessfinanzierer Profin. Er verspricht Kunden, die den Vergleich ablehnen und stattdessen individuell klagen, eine Sofortzahlung in ähnlicher Höhe, die auch VW anbietet - aber mit der Option, in einem Prozess vielleicht mehr rauszuholen. An einer höheren Summe würde dann der Prozessfinanzierer anteilig mitverdienen. So oder so: Es wird Zeit, sich zu entscheiden.

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SZ vom 29.02.2020/vd
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