Der Versuch von VW und Audi, stinkende Akten vor der Staatsanwaltschaft zu schützen, ist gescheitert. Die Konzerne hatten die Diesel-Unterlagen en gros in eine Anwaltskanzlei ausgelagert und geglaubt, damit seien sie vor dem Zugriff sicher. Das Verfassungsgericht hat nun gesagt: So nicht. Der Trick, über das Anwaltsgeheimnis interne Ermittlungsergebnisse zu blockieren, funktioniert nicht.
Vieles von dem, was nach Betrug riecht, lagert nicht in Wolfsburg und Ingolstadt, sondern im Münchner Büro der US-Kanzlei Jones Day; VW und Audi haben diese Kanzlei mit internen Ermittlungen beauftragt. Die Leute von Jones Day vernahmen also Mitarbeiter der Konzerne, durchpflügten Büros und Computer. Alles was sich spießte, wurde in die Kanzlei transportiert. Weil dort ein Anwaltsschild an die Tür geschraubt ist, hielt man die Akten für beschlagnahmesicher.
VW kann nicht zu US-Behörden Ja sagen und zu deutschen Nein
Durchlöchert Karlsruhe nun den Schutz des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant? Nein. Die Kanzlei war für VW nicht als Rechtsberater, sondern als Innenrevisor tätig, als Detektiv. Der Schutz des Beratungsgeheimnisses erstreckt sich darauf nicht.
Im Übrigen: Selbst wenn - die Kanzlei hat alle gesammelten Unterlagen an die US-Regierung weitergereicht, um so deren Deal mit VW vorzubereiten. Das hebt den Schutz der Akten, so es ihn gegeben hätte, auf: VW kann nicht zu US-Behörden Ja sagen und zu deutschen Behörden Nein.
Nun ist die Aktenblockade vorbei. Halali. Jetzt kann verschärft ermittelt werden.