Das Landgericht Braunschweig hat das Strafverfahren zur VW-Dieselaffäre gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn wegen seiner andauernden Erkrankung vorläufig eingestellt. Die 16. Strafkammer sieht darin ein vorübergehendes Verfahrenshindernis. Der 78 Jahre alte Winterkorn gilt laut Gericht derzeit als verhandlungsunfähig. Damit ist völlig offen, ob das Verfahren gegen den früheren Topmanager überhaupt beendet werden kann.
Die Wirtschaftskammer werde weiterhin fortlaufend mit einem Sachverständigen prüfen, ob Winterkorn wieder verhandlungsfähig sei, teilte das Landgericht weiter mit. Sollte dieser Fall ein eintreten, werde das Verfahren gegen den mittlerweile 78-Jährigen fortgesetzt.
Fast zehn Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei Volkswagen hatte das Landgericht Ende Mai vier frühere VW-Führungskräfte wegen Betrugs schuldig gesprochen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts verurteilte zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen, zwei Ex-Mitarbeiter erhielten Bewährungsstrafen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft waren die Ingenieure und Manager tief in die Entwicklung und den Einsatz von Manipulations-Software in Millionen Fahrzeugen verstrickt. Zur Klärung der Frage, wer wann was über das geheime Programm wusste, überzogen die vier Angeklagten den ehemaligen Konzernchef Martin Winterkorn und einander mit Vorwürfen. Sie stellten sich als Bauernopfer dar.
Das Verfahren gegen Winterkorn wurde aus gesundheitlichen Gründen vom Prozess abgetrennt. Ein Unfall mit anschließendem Klinikaufenthalt unterbrach den Prozess gegen den prominentesten Angeklagten. Wegen Winterkorns Hüft- und Knieproblemen hatte es bereits seit vergangenem Herbst keine Verhandlungstage mehr gegeben. Zuvor hatte Angeklagte den Vorwürfen gegen sich widersprochen. Er sah seine erfolgreiche Karriere durch die Dieselaffäre beschädigt.

