Diesel-Skandal:Wer betrügt, darf davon nicht noch profitieren

Neues VW Logo auf 'Telemoritz' in Hannover

Neues Logo, neue Zeit? Volkswgen lässt weltweit sein Emblem austauschen.

(Foto: dpa)

Der Gerichtsprozess beginnt: 430 000 Diesel-Käufer klagen gegen den Großkonzern Volkswagen. Warum der eine Schofeligkeits-Abschaltvorrichtung braucht.

Kolumne von Heribert Prantl

Die alte Herrlichkeit und Ehrlichkeit von VW gibt es noch; aber nur, wenn man lange genug sucht. Nicht in den Prospekten, in denen VW Millionen Kunden und Dieselautokäufer in der ganzen Welt angelogen hat. Nicht in den Kilometern Gerichtsakten, in denen sich VW vor den Folgen seines Großbetrugs drückt. Von der Rechtschaffenheit, für die einst, in Wirtschaftswunderzeiten, der VW-Käfer stand, ist das alles weit, ganz weit weg.

Den alten Glanz und die alte Herrlichkeit gibt es noch in einem gewichtigen, großformatig-prächtigen Buch aus dem Herbst 2008. "Die Wolfsburg-Saga" heißt das Werk, das der Oberbürgermeister von Wolfsburg vor dem Diesel-Skandal stolz seinen Gästen überreicht hat. Es ist, im allerbesten Sinn, ein Autoschinken; der Historiker Christoph Stölzl hat das Buch konzipiert und herausgegeben. Es ist bezeichnenderweise vergriffen, so wie auch der Anstand bei VW vergriffen ist.

Ein anständiger Weltkonzern würde sich nicht benehmen wie die Betreiber eines Hinterhof-Schrottplatzes. Er hätte es nicht dazu kommen lassen, dass er sich einer Musterfeststellungsklage stellen muss. Am Montag beginnt vor dem Landgericht Braunschweig die Verhandlung darüber, sie wird Rechtsgeschichte schreiben - auch wegen der Sturheit von VW, die diese Klage provoziert hat.

Es handelt sich bei der vom Gesetzgeber neu eingeführten Musterfeststellungsklage um eine Sammelklage light; Verbraucherschutzorganisationen können sie erheben; die Geschädigten können sich anschließen - Hunderttausende haben es getan. Es klagen 430 000 Betroffene, also deutsche Käufer eines manipulierten VW-Diesel-Autos. Sie klagen, weil die Angaben über den Schadstoffausstoß hinten und vorne nicht gestimmt haben, weil getrickst und betrogen wurde, weil der alte Pionier- und Tüftlergeist, wie er in der "Wolfsburg-Saga" beschrieben wird, sich auf Entwicklung und Einbau von betrügerischer Software kapriziert hat.

VW hat sich strikt geweigert, auf die getäuschten deutschen Käufer zuzugehen. VW hätte ein "Wiedergutmachungspaket" schnüren müssen. Natürlich wäre eine Entschädigung teuer gewesen, sie hätte dem Konzern aber eine riesige Zahl an Klagen, immense Anwaltskosten und viel Ärger erspart. Stattdessen versucht das Unternehmen, sich mit allerlei Tricks der Verurteilung zu Schadenersatz zu entziehen. Die deutschen Käufer seien gar nicht geschädigt, behauptet VW, also bräuchten sie auch keinen Schadenersatz. Diese Behauptung ist töricht. Es gibt eine einzige Abschaltvorrichtung, die nach dem Dieselskandal notwendig ist: Es handelt sich um eine Schofeligkeits-Abschaltvorrichtung.

In den USA hat VW die Autokäufer schon vor zwei Jahren großzügig entschädigt. VW fürchtete sich vor der US-Rechtslage und den US-Gerichten mehr als vor der deutschen Rechtslage und den deutschen Gerichten. Warum? Das erklärt sich so: In den USA gibt es keine Typenprüfung, Typengenehmigung und Typenzulassung von Autos durch staatliche Behörden, sondern lediglich eine Pflicht der Unternehmen zur Anmeldung der Autotypen, die es in den Verkehr bringen will. Allerdings muss das Unternehmen bei dieser Anmeldung alles angeben, was es in das Fahrzeug eingebaut hat, also gegebenenfalls auch Abgasmanipulationssysteme. Hat man dies unterlassen und wird das entdeckt, können sofort alle Autos mit Fahrverboten belegt werden, dürfen also nicht mehr auf die Straße. Der Schaden für die betroffenen Autofahrer ist offensichtlich. Um diese Konsequenz zu verhindern, hat sich VW ganz schnell zu Schadenersatzzahlungen bereit erklärt.

In Deutschland müssen die Autotypen behördlich geprüft und zugelassen werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Ist die Zulassung erteilt, kann sie nicht mehr ohne Weiteres zurückgenommen werden - es sei denn, es stellt sich heraus, dass die Autos fahruntüchtig sind. Das ist bei manipulierten Diesel-Autos nicht der Fall. Das Kraftfahrtbundesamt hat deshalb nur angeordnet, die Autos zurückzurufen und sie mit neuer, nicht manipulierter Software auszustatten.

VW erklärt den deutschen Käufern, dass die Autos doch auch ohne Software-Update fahrtüchtig waren, und lässt seine Juristen jeglichen Schaden verneinen. Zahlreiche Gerichte sind diesem Argumentieren gefolgt. Andere gehen davon aus, dass die Kunden arglistig getäuscht worden sind. Sie haben den Käufern daher einen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückabwicklung zugesprochen: Das Auto wird zurückgegeben, der Kaufpreis auch. Das klingt gut, hat aber einen gewaltigen Pferdefuß: Der Kaufpreis wird üblicherweise gemindert um die Nutzungsentschädigung, weil der Käufer ja mit dem Auto gefahren ist. Damit kalkuliert VW: Je länger die Prozesse dauern, umso höher ist die Nutzungsentschädigung. Sie frisst den Schadenersatz auf.

Das deutsche Schadenersatzrecht entwickelt also keinen Druck. Der Regensburger Rechtsprofessor Michael Heese nennt das "eine perfide Strategie", einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Er plädiert dafür, einen neuen Grundsatz einzuführen: Wer einen anderen vorsätzlich schädigt, verdient keine Nutzungsentschädigung. Das Landgericht Augsburg hat das in einem Urteil vom November 2018 schon so gehalten. Es wäre gut, wenn dies das Ergebnis der Diesel-Prozesse wäre: Wer betrügt, darf davon nicht noch profitieren!

Was kann die Musterfeststellungsklage zu einer solchen Reform des Schadenersatzrechts beitragen? Leider wenig. Diese neue Klage bringt nicht so viel, wie das Verbraucherschützer und Rechtspolitiker behaupten. Sie ermutigt zwar Käufer, sich ihr anzuschließen, weil ihnen kein Kostenrisiko entsteht. Aber wenn die Klage gewonnen ist, bekommen die Käufer noch keinen Cent, sondern nur die Bestätigung, dass ihnen grundsätzlich Schadenersatz gezahlt werden muss. Wie hoch dieser anzusetzen ist, das müssen sich die VW-Käufer dann erst noch in einem neuen Prozess erstreiten.

Der Großkonzern VW sollte sich nicht länger darauf versteifen, ein großes Heer von Juristen zu beschäftigen, um die Ansprüche betrogener Käufer abzuwehren. Er sollte sich darauf versteifen, Autos zu bauen, mit denen man in die Zukunft fahren kann. Dafür ist es höchste Zeit.

Zur SZ-Startseite
Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: