Dieselkunden von Volkswagen in Deutschland können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern anschließen. Es ist der erste Fall, in dem das neue Instrument eingesetzt wird. Kunden klagen dabei nicht mehr einzeln gegen ein Unternehmen, sondern schließen sich unter Federführung eines Verbandes zusammen.
Wer klagt gegen wen?
In diesem Fall klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gemeinsam mit dem ADAC gegen Volkswagen. Das Oberlandesgericht Braunschweig muss feststellen, ob Verbraucher mit vom Abgasskandal betroffenen VW-Dieselautos Anspruch auf einen Schadenersatz haben.
Für wen kann die Musterfeststellungsklage sinnvoll sein?
Laut VZBV-Chef Klaus Müller ist das vor allem für betroffene Dieselfahrer sinnvoll, die bisher nicht mit einer Einzelklage gegen VW vorgehen wollten: "Viele geschädigte Dieselfahrer haben bisher nicht die Zeit, die Risikobereitschaft, vielleicht auch nicht die Kosten aufbringen wollen, um individuell gegen Volkswagen zu klagen." Der VZBV trägt das Prozessrisiko, weil er stellvertretend für Betroffene des Diesel-Skandals gegen Volkswagen klagt.
Wie kann man herausfinden, ob ein Fall zur Musterfeststellungsklage passt?
Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Nicht anschließen kann man sich, wenn man das Auto geleast oder es geschenkt bekommen hat. Grundsätzlich spielt es laut VZBV keine Rolle, ob Kunden bereits ein Software-Update an ihrem Auto haben durchführen lassen oder nicht. Der VZBV bietet auf seiner Internetseite auch einen "Klage-Check" an, mit dem Dieselfahrer einschätzen können sollen, ob ihr Fall grundsätzlich zu der Klage gegen Volkswagen passt.
Kostet es etwas, sich der Musterklage anzuschließen?
Auf der Seite des Bundesamts für Justiz können sich Betroffene in ein Register eintragen und sich damit der Klage anschließen. Die Eintragung kostet nichts; der VZBV informiert kostenfrei. Mitglieder des ADAC erhalten im Verfahren eine von der Mitgliedschaft abgedeckte Erstberatung.
Bis wann sollte man sich in das Register eintragen?
Laut dem Bundesamt für Justiz kann man sich grundsätzlich bis einen Tag vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Braunschweig in das Register eintragen. Dieser Termin werde "rechtzeitig auf der Internetseite der Behörde bekannt gemacht". Sinnvoll ist es, sich so bald wie möglich einzutragen. Danach schickt das Bundesamt den angemeldeten Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu. Die Verhandlung kann nur beginnen, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen.
Wenn die Klage erfolgreich ist, bekommt man dann Geld von Volkswagen?
Bei der Musterfeststellungsklage kann das Gericht nur feststellen, ob ein Schaden vorliegt. Es entscheidet nicht darüber, ob und wie viel Geld der einzelne Verbraucher bekommt. Wenn das Gericht positiv im Sinne der Kläger urteilt, müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann möglicherweise noch individuell durchsetzen. Dabei ist das zuständige Gericht dann an das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig oder gegebenenfalls des Bundesgerichtshofs gebunden.
Wann gibt es ein Urteil?
Da es die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland ist, gibt es keine Erfahrungswerte. Das Verfahren beginnt zunächst am Oberlandesgericht, wo rund zwei bis drei Jahre vergehen können, bis eine Entscheidung fällt. Unter Umständen geht das Verfahren danach noch vor den Bundesgerichtshof, was weitere zwei bis drei Jahre dauern kann.