Schon wieder Ärger für Volkswagen, diesmal allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Diesel-Betrug: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüft, ob VW-Topmanager dem amtierenden Betriebsratsvorsitzendem Bernd Osterloh ein unangemessen hohes Gehalt gewährt haben. Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung für Betriebsratstätigkeit geführt, sagte eine Behördensprecherin. Dem Vernehmen nach richten sich die Ermittlungen konkret gegen VW-Personalvorstand Karlheinz Blessing, seinen Vorgänger und zwei nachgeordnete Kollegen.
Der Betriebsratschef selbst ist derzeit nicht beschuldigt und wurde auch noch nicht vernommen. Vom Unternehmen wird er als "Bereichsleiter" eingestuft; in dieser Gehaltsklasse verdient er als Fixum etwa 200 000 Euro pro Jahr, mit Boni kommt er etwa auf eine halbe Million Euro. Die Frage, ob Aufwandsentschädigungen in solcher Höhe angemessen sind für Arbeitnehmervertreter, werden immer wieder geführt, da das Betriebsratsamt eigentlich ein Ehrenamt ist. Solche Summen sind jedoch auch bei anderen Konzernen nicht unüblich.
Eigentlich sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass ein Betriebsrat den Lohn fortgezahlt bekommt, den er verdient hätte, wenn er im alten Job geblieben wäre. Osterloh ist gelernter Industriekaufmann und hat 1977 bei VW als Arbeiter in der Produktion begonnen. Mittlerweile ist der IG-Metall-Gewerkschafter einer der mächtigsten Männer im Konzern - und bei hohen Zahlungen schwingt immer mit, dass man sich so jemand gewogen halten will.
Dass Zahlungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmervertreter mitunter heikel sein können, kennen sie bei VW: vor mehr als zehn Jahren flog auf, dass der damalige Betriebsratschef Klaus Volkert unter anderem vom damaligen Personalvorstand Peter Hartz zu Unrecht Sonderboni in Höhe von zwei Millionen Euro erhalten hat; beide sind rechtskräftig verurteilt.
Diese Korruptionsaffäre sei mit der Sache jetzt gar nicht zu vergleichen, beteuern VW-Betriebsrat und der VW-Konzern. Osterloh habe keine außerplanmäßigen Boni erhalten; aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen habe man externe Juristen hinzugezogen und komme zu dem Schluss: Das Gehalt des Arbeitnehmervertreters stehe "in jeder Hinsicht mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang".
Zu viel Geld? Osterloh arbeite "brutal viel", heißt es aus Wolfsburg
Nun hat die Staatsanwaltschaft daran zumindest ernste Zweifel. Aber auch mancher Arbeitsrechtler. "Volkswagen wurde vor einem Jahrzehnt wegen unrechtmäßiger Zuwendungen an Betriebsräte bestraft und jetzt machen sie einfach so weiter", sagt etwa Volker Rieble, der als Arbeitsrechtprofessor an der Uni München lehrt, bekanntermaßen gewerkschaftskritisch. Das sei eine Missachtung der staatlichen Justiz.
Die Arbeitnehmer- wie auch die Arbeitgeberseite bei VW wehrt sich indes vehement gegen solche Vorwürfe: Osterloh vertrete 620 000 Mitarbeiter, arbeite "brutal viel" und müsse "auf Augenhöhe" mit Managern reden. Zudem habe er in den vergangenen Jahren mehrmals gut dotierte Managementposten abgelehnt.