VW:Abgasskandal: VW lässt Mitarbeiter erneut befragen

Volkswagen

Für die Mitarbeiter ist die Affäre ohnehin schon eine Belastungsprobe. Viele von ihnen müssen nun auch noch mit neuen Verhören rechnen.

(Foto: dpa)
  • Die Großkanzlei Freshfields soll VW-Mitarbeiter im Auftrag des Konzerns erneut vernehmen.
  • Für einige Beschäftigte ist es bereits das dritte Verhör. Bei vielen von ihnen herrscht Verunsicherung.

Von Hans Leyendecker, Georg Mascolo und Klaus Ott

Es war in letzter Zeit nicht immer einfach für die Mitarbeiter von Volkswagen, den Nachbarn zu erklären, was es mit der rußigen, elenden Geschichte um manipulierte Dieselmotoren auf sich hatte. Aber auch im eigenen Laden war es nicht ganz leicht, mit alldem fertigzuwerden. Im September 2015 hatte der Aufsichtsrat von VW die amerikanische Kanzlei Jones Day, die drei Dependancen in Deutschland hat, mit einer internen Untersuchung und mit der Vertretung des Autoherstellers bei der US-Justiz beauftragt. Jones-Day-Anwälte sichteten mehrere Hunderttausend Seiten, zudem gab es 700 Befragungen von Mitarbeitern.

Ausgestanden ist damit die Affäre für die Belegschaft noch lange nicht. Etlichen Mitarbeitern steht bei einer weiteren Kanzlei, bei Freshfields Bruckhaus Deringer, eine weitere Fragerunde bevor. Sofern eine solche nicht schon erfolgt ist. Volkswagen bestätigte das auf Anfrage von SZ, NDR und WDR, wenn auch etwas verklausuliert. Freshfields sei mit der "weltweiten Rechtsverteidigung" in der Abgasaffäre beauftragt (mit Ausnahme der USA), aber nicht mit einer neuen Untersuchung. Soweit allerdings zur Verteidigung des Konzerns in den jeweiligen Verfahren eine "Validierung des Sachvortrags" notwendig sei, erfolge dies im erforderlichen Umfang. Übersetzt heißt das: Wenn Freshfields es für notwendig hält, werden zum Zwecke der Verteidigung von Volkswagen Mitarbeiter noch einmal einvernommen. Das dürfte angesichts des umfangreichen Auftrags für Freshfields oft der Fall sein.

Für etliche Beschäftigte bedeutet das die dritte Fragerunde. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Landeskriminalamt Niedersachsen ermitteln schon lange und intensiv. Parallel dazu agierte Jones Day. Nun kommt Freshfields. Manche Mitarbeiter mögen sich sagen: Ja, hört das denn nie auf? So schnell jedenfalls nicht, lautet die Antwort. Käme es zu Strafprozessen etwa gegen Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn, dann stünden auch noch Zeugenaussagen bei Gericht an.

Erst aber kommt die Kanzlei Freshfields, deren Büros in Berlin und Frankfurt schwer beschäftigt sind bei Volkswagen. Mal steht ein 65-seitiger Schriftsatz beim Verwaltungsgericht in Schleswig an, um zu verhindern, dass das im nahen Flensburg ansässige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Dieselfahrzeugen des Autokonzerns die Zulassung entziehen muss. Die Deutsche Umwelthilfe will erwirken, dass Millionen VW-Autos von den Straßen verschwinden müssen, weil wegen manipulierter Schadstoffwerte die Genehmigungen verfallen seien. Für VW wäre das eine Katastrophe, also hält Freshfields dagegen. Und wendet bei dem für das KBA zuständigen Gericht in Schleswig ein, der Autohersteller bringe im Einvernehmen mit dem Bundesamt die Fahrzeuge in Ordnung. Mal ist ein 22-seitiger Schriftsatz an das Landgericht Offenburg fällig, um die Schadenersatzklage eines Kunden der Ingolstädter Konzerntochter Audi abzuwehren. Der Autohersteller habe nicht getäuscht, habe nicht manipuliert; die Klage sei unzulässig und das Gericht örtlich unzuständig, trägt Freshfields vor. Die Kanzlei zieht alle Register, um Volkswagen nach den Strafen und Schadenersatzzahlungen in den USA in Höhe von mehr als 20 Milliarden Dollar vor weiteren Belastungen zu bewahren. Soweit aus Sicht von Freshfields und des Konzerns notwendig, sollen Beschäftigte ein weiteres Mal Rede und Antwort stehen. Die Stimmung in den betroffenen Abteilungen dürfte das nicht gerade steigern. Der Betriebsratschef im Werk Braunschweig, Uwe Fritsch, hat sich kürzlich in der örtlichen Presse beklagt, die Kollegen fühlten sich in der Abgasaffäre vom Vorstand alleinegelassen. Das hatte nichts mit der neuen Fragerunde von Freshfields zu tun, illustriert aber die Stimmung im Konzern. Die ist nicht toll, auch nicht bei manchen von denen, die schon von Jones Day befragt wurden. Beschäftigte beklagten sich, dass sie das Protokoll ihrer Einvernahme durch Jones Day nicht hätten lesen dürfen. Die Mitarbeiter konnten demnach die Mitschrift nicht auf deren Richtigkeit hin überprüfen. Sie wussten auch nicht, wer in den USA oder Deutschland das Papier bekommen würde. Mit dem deutschen Rechtssystem ist ein solches Vorgehen schwer zu vereinbaren. Was ist eigentlich mit den Rechten der Beschäftigten?

"Alles kommt auf den Tisch, nichts wird unter den Teppich gekehrt."

Da sind die vielen Millionen E-Mails, die von den Jones-Day-Anwälten, die manchmal wie Ermittler auftraten, gesichert worden waren. Und die Unterlagen, die unter dem Dateipfad "interwoven" von Jones Day auf einem Server in Belgien gesichert worden sind. "Meinen die Amerikaner, wenn ich bei den Mails unter cc stehe, dass ich das auch gelesen haben muss?", fragt ein Betroffener. "Kann ich noch ohne Sorge in die USA reisen oder muss ich fürchten, dort festgenommen zu werden?"

Jones Day ist noch lange nicht durch. Die Untersuchung für die US-Justiz ist abgeschlossen, das schon. "Allerdings wird die Aufklärung der Fakten und Umstände weitergehen und weiterhin erheblichen Aufwand und erhebliche Zeit in Anspruch nehmen", teilt VW mit. Darum kümmere sich eine Reihe von Kanzleien mit Unterstützung von Jones Day. Einen umfassenden Untersuchungsbericht wird Volkswagen nicht veröffentlichen. Ein solcher Bericht sei "nicht Gegenstand des Auftrags von Jones Day", so der Konzern. Ursprünglich hatte das bei Vorstandschef Matthias Müller anders geklungen. Man werde, hieß es bei VW, auch engstens mit den deutschen Behörden kooperieren. "Vollumfänglich", so lautete die Lieblingsvokabel. Die Wahrheit ist etwas komplizierter. Die Staatsanwaltschaft München II, die bei Audi ermittelt, hat auch Unterlagen von Jones Day beschlagnahmt. 185 Aktenordner und Hefter. Die Ermittler sicherten außerdem einen großen Bestand an elektronischen Daten. Die Staatsanwaltschaft hatte von Jones Day nur mündliche Auskünfte bekommen, aber keine Unterlagen. Gegen die Beschlagnahme sind Jones Day und VW in zwei Anläufen beim Bundesverfassungsgericht vorgegangen. Der erste Versuch war gescheitert. Beim zweiten Anlauf verschaffte sich der Konzern eine Verschnaufpause. Das Gericht wies die Staatsanwälte an, die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt beim Amtsgericht München zu hinterlegen. Die endgültige Entscheidung der Verfassungsrichter steht aus. Nun werden die nächsten Notizen von Gesprächen mit VW-Mitarbeitern gefertigt, von Freshfields. Diese Papiere dürften vor dem Zugriff der Behörden geschützt sein. Freshfields hat ja keinen Untersuchungsauftrag, sondern verteidigt nur.

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