Vulkan: Verfahren eingestellt:Beweise verloren, Ehre gewonnen

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Der Betrugs-Skandal um den Bremer Vulkan-Konzern wird nach 14 Jahren zu den Akten gelegt. Ex-Chef Hennemann ist damit rehabilitiert.

Varinia Bernau

Es ging um 854 Millionen Mark verschwundener Subventionen; um eine Werftenpleite, die vier Milliarden Mark Schulden hinterließ; um 15.000 verlorene Arbeitsplätze. Und Friedrich Hennemann war in dem Skandal, der Mitte der 90er Jahre für Schlagzeilen sorgte, die Schlüsselfigur. Nun ist er ein freier Mann. Rehabilitiert, zumindest juristisch. Nach fast 14 Jahren hat das Landgericht Bremen das Verfahren wegen Untreue gegen den ehemaligen Konzernchef der Bremer Vulkan AG eingestellt.

Friedrich Hennemann (hier ein Archivfoto von 1992) ist rehabilitiert. Das Verfahren wegen Untreue gegen den ehemaligen Chef der Bremer Vulkan AG ist eingestellt worden. (Foto: Foto: dpa)

Die Ermittlungen, teilten die Richter am Freitag mit, hätten noch Jahre gedauert. Und ob sie letztlich für eine Verurteilung ausgereicht hätten, sei mehr als unwahrscheinlich. Einst hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den Manager gefordert. Nun gibt sie auf. Die Kosten trägt das Land Bremen. Es dürfte ein stattlicher Betrag sein: Allein dem ersten Urteil, das acht Jahre zurückliegt, später jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben wurde, gingen 106 Verhandlungstage voraus. Die Akten füllen mehrere Umzugskisten.

Hennemann hat nicht nur einen Prozess gewonnen, der mittlerweile 73-Jährige hat seine Ehre zurück: Weil das Unternehmen kurz nach den ersten Betrugsvorwürfen pleite ging, stand auch sein Traum vom maritimen Großkonzern vor Gericht. 1987 hatte die sozialdemokratische Bremer Landesregierung den gelernten Apotheker und langjährigen Senatsdirektor an die Konzernspitze gehievt.

Hennemann schmiedete einen Verbund aus vier Werften an der Weser und einigen Maschinenbaufirmen im Hinterland. 1992 nahm er auch ostdeutsche Schiffbaubetriebe auf: Gegen das Versprechen, die maroden Werften in Wismar und Stralsund zu sanieren und 5200 Arbeitsplätze zu sichern, gab die Treuhand Subventionen von mehr als zwei Milliarden Mark dazu. Ein Teil dieser öffentlichen Gelder zirkulierte später im gesamten Konzern, floss also auch in die westdeutschen Tochterunternehmen. Genauer gesagt: Es versickerte dort.

Zweieinhalb Wochen in Untersuchungshaft

Im Februar 1996 - die Krise des Konzerns war unübersehbar, Hennemann auf Drängen der Aufsichtsräte zurückgetreten - nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Führungsspitze von Vulkan auf - mit dem Verdacht auf Veruntreuung. Ein halbes Jahr später meldete der Konzern Insolvenz an. Daran gab das Bremer Landgericht Hegemann sowie zwei weiteren Vorständen im Jahr 2001 eine Mitschuld: Vulkan habe die öffentlichen Gelder nicht als Investitionshilfen für die ostdeutschen Werften behandelt, sondern als billigen Kredit. Die Berichte, in denen die Bremer Manager genau das Gegenteil hatten nachweisen sollen, nannten die Richter ein "Täuschungsmanöver". Das Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung.

Zu wenig, befand die Staatsanwaltschaft und ging in Revision. 2004 entschied der BGH, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss - und die Staatsanwaltschaft stand vor einem neuen Problem. Denn die Richter des BGH stellten auch strengere Regeln für die Beweisführung zur Untreue auf. Manche Ermittlungen, die nun also notwendig wurden, waren anfangs gar nicht geführt worden. Da Kassenbücher und Geschäftsberichte nur zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, die ostdeutschen Werften zwischenzeitlich von einem zum anderen Investor gewandert sind, dürften diese Beweise längst verloren sein.

Hat das Bremer Landgericht den Fall womöglich zu lange liegengelassen? Ein Justizsprecher verweist auf die Komplexität des Verfahrens und betont, dass andere etwa Prozesse Vorrang hatten, bei denen Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen. Dort saß Hennemann nur zweieinhalb Wochen. Frei kam er einst gegen eine Kaution von sechs Millionen Mark.

© SZ vom 30./31.1.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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