Vorwurf: Prozessbetrug:Staatsanwaltschaft klagt Rolf Breuer an

Hat Rolf Breuer in einem Prozess gegen Leo Kirch gelogen? Die Staatsanwaltschaft reicht Klage gegen den Ex-Chef der Deutschen Bank ein.

Daniela Kuhr

Der frühere Vorstands- und Aufsichtsratschef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, ist von der Staatsanwaltschaft München wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt worden. Das teilte ein Sprecher der Deutschen Bank am Dienstagabend auf Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Rolf Breuer, Foto: ddp

Der ehemalige Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, ist von der Staatsanwaltschaft München wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt worden.

(Foto: Foto: ddp)

Breuer soll in einem Schadenersatzprozess des früheren Medienunternehmers Leo Kirch die Unwahrheit gesagt haben. Dadurch hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft versucht, zu verhindern, dass die Bank und er persönlich zu Schadenersatz verurteilt werden. "Wir halten die Anklage für völlig unbegründet", sagte der Sprecher der Bank.

Die Anklage geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auf eine Strafanzeige von Kirch zurück. Seit Jahren überzieht der Unternehmer die Bank und Breuer persönlich mit Klagen und Anzeigen. Er wirft dem früheren Vorstandschef des Instituts vor, mit einem Fernseh-Interview im Februar 2002 das Bankgeheimnis verletzt und so die Pleite der Kirch-Gruppe ausgelöst zu haben. Wörtlich hatte Breuer damals gesagt: "Was man alles lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder sogar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Kurz darauf musste die Kirch Media als erste Gesellschaft der Kirch-Gruppe Insolvenz anmelden.

Kirch fordert Schadenersatz

Kirch fordert daher insgesamt 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz, die er in verschiedenen Prozessen und Instanzen einzuklagen versucht. Bei der Strafanzeige, die jetzt zu der Anklage geführt hat, geht es um eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München im November 2003. Das Gericht hatte Breuers persönliches Erscheinen angeordnet, damit er über Anlass und Inhalt des Interviews Auskunft geben konnte.

Breuer sagte damals vor Gericht, er habe sich bei den Äußerungen gegenüber dem Fernsehsender Bloomberg lediglich auf allgemein erhältliche Informationen in der Presse gestützt und über keinerlei Interna hinsichtlich der Bonität verfügt. Sein Wissen um die angespannte Finanzsituation bei Kirch habe er ausschließlich aus Medienberichten gewonnen. "Unsere eigene Kreditakte Kirch habe ich nie gesehen."

Nach Auffassung von Kirch war das gelogen. Der Unternehmer ist überzeugt, dass Breuer einen perfiden Plan verfolgte. Gemeinsam mit dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder und den Chefs der Verlagshäuser Bertelsmann und WAZ soll er die Zerschlagung der Kirch-Gruppe beschlossen haben. Das Interview sei Teil der Strategie gewesen. Bevor Breuer sich tatsächlich vor einem Strafgericht verantworten muss, muss das Gericht die Anklage allerdings erst noch zulassen und die Hauptverhandlung eröffnen.

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