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Vorsorge:Wenn die Firma hilft

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Versicherer raten zur privaten Vorsorge. Im Vorteil ist da, wer von seiner Firma eine Betriebsrente bekommt. Aber es geht auch anders.

Von Anne-Christin Gröger, Köln

"Altersarmut: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht" oder "Arm trotz Rente - wenn ein Arbeitsleben nicht reicht", solche Schlagzeilen stimmen nicht gerade optimistisch. Gerade jüngeren Menschen raten Versicherer und Verbraucherschützer regelmäßig, privat fürs Alter vorzusorgen. Doch wie geht das?

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, Geld für später zurückzulegen. Einer ist die gesetzliche Rentenversicherung. Hier sollten Verbraucher prüfen, wie hoch die gesetzliche Rente voraussichtlich ausfällt. Die Information findet sich im Jahresschreiben der Deutschen Rentenversicherung. Für viele Freiberufler sind berufsständische Versorgungswerke zuständig.

Dieser Betrag wird aber in den meisten Fällen nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Deswegen sollten Versicherte noch über andere Vorsorgemöglichkeiten nachdenken. Dazu gehört die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Einen großen Vorteil hat, wer vom Arbeitgeber eine Betriebsrente bekommt

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Betriebsrente. In den Firmen werden verschiedene Arten angeboten: Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV legt der Chef Unternehmensgeld für die Betriebsrenten seiner Mitarbeiter auf die Seite. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante müssen Mitarbeiter die Beiträge aus ihrem Bruttogehalt selbst bezahlen. Sie fließen in einen separaten Rententopf. Mitarbeiter und Chef sparen dabei Sozialabgaben und Steuern.

Nimmt der Arbeitgeber Firmengeld in die Hand und finanziert die spätere Betriebsrente, können Beschäftigte das ohne Sorge annehmen, raten Verbraucherschützer. Ist jedoch nur die arbeitnehmerfinanzierte Variante im Angebot, lohnt es sich meist nur dann, wenn der Arbeitgeber sich finanziell beteiligt, etwa, indem er seinen Teil der eingesparten Sozialabgaben an den Mitarbeiter weitergibt, sagt der Kölner Rentenberater Detlef Lülsdorf.

Das muss er ab 2019 ohnehin. Das seit Anfang des Jahres geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Chefs dazu, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen in einer pauschalen Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Beitrags weiterzuleiten. "Das ist begrüßenswert, um die bAV für mehr Menschen interessant zu machen", sagt Lülsdorf. Die Neuregelung gilt von 2019 an für neue und von 2022 an auch für alte Verträge.

Die bAV hat jedoch einen Haken: Der Arbeitnehmer kann zwar in der Ansparphase von Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben profitieren. In der Rentenphase sind die ausgezahlten Beträge zu 100 Prozent steuer- und sozialabgabepflichtig.

Unabhängig davon sollten Verbraucher genau durchrechnen, ob sich ein Vertrag lohnt, empfiehlt Lülsdorf. "Muss eine Familie einen Hauskredit bei einer Bank abzahlen, auf den vier Prozent Zinsen anfallen, kann es für sie unter dem Strich günstiger sein, diesen in einer Sondertilgung zu bedienen, als den gleichen Betrag in einen Vertrag zu stecken, der noch Abschluss- und Verwaltungskosten beinhaltet."

Eine weitere staatliche geförderte Variante ist die Riester-Rente. Verbraucherschützer empfehlen die Verträge vor allem Familien. Zu den eingezahlten Beiträgen schießt der Staat eine Grundzulage zu. Für Kinder gibt es extra Geld. Riester-Renten werden als Rentenversicherung, Fondssparplan, fondsgebundene Riester-Rente, Banksparplan und Wohn-Riester angeboten. Diese Verträge sind allerdings oft teuer.

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Quelle:
SZ vom 22.03.2018
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