Meinung am Mittag: Vorratsdatenspeicherung:Richtig, aber nicht ohne Risiko

Vorratsdatenspeicherung Urteil

Das staatlich angeordnete Anlegen von Datenvorräten ist für die digitale Welt von fundamentaler Bedeutung.

(Foto: Thomas Trutschel/photothek.net/imago)

Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung weicht der Europäische Gerichtshof von seiner bisherigen strikten Linie ab. Nun muss darauf geachtet werden, dass neue Gesetze nicht maßlos sind.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Unter all den Kämpfen um Bürgerrechte, die seit der sicherheitspolitischen Zeitenwende des 11. September 2001 geführt wurden, dürfte der Streit um die Vorratsdatenspeicherung einen Spitzenplatz einnehmen. 2007 führte Deutschland die sechsmonatige Speicherpflicht ein, 2010 erklärte sie Karlsruhe für nichtig, 2015 folgte eine reduzierte Neuauflage, 2016 dann das große Nein des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten" darf es in Europa nicht geben. Die Sammelei, die praktisch die gesamte Kommunikation erfasst, ist mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar, Punkt. Das war ein starkes Wort.

Dass der EuGH sich nun korrigiert und den Spielraum für Speichergesetze wieder vergrößert hat, ist eine Abkehr von dieser strikten Linie. Das dürfte auch mit politischem Druck zu tun haben. In der Verhandlung vor gut einem Jahr sahen sich die Richter der nahezu einhelligen Kritik der Mitgliedstaaten ausgesetzt. Wie hinter den Kulissen auf sie eingewirkt wurde, kann man nur ahnen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass das Gericht das Herzstück seiner Rechtsprechung bewahrt hat: Die anlasslose Speicherei ins Blaue hinein bleibt ein juristisches Tabu. Die fortan erlaubten Ausnahmen vom Speicherverbot mögen weitreichend sein, aber sie sind im Wesentlichen an konkret benennbare Gefahren und Risiken geknüpft. Dass das staatlich angeordnete Anlegen von Datenvorräten aller Bürger grundsätzlich verboten bleiben muss, ist für die digitale Welt von fundamentaler Bedeutung.

Schon vor zehn Jahren wusste man, dass sich mit der Protokollierung des kommunikativen Verkehrs präzise Persönlichkeitsprofile zeichnen lassen. Inzwischen haben sich die Grundrechtsgefahren potenziert, man denke nur an die Möglichkeit, riesige Datenmengen mithilfe von künstlicher Intelligenz aufzubereiten. Auf dem Spiel steht weit mehr als der Schutz der Privatsphäre. Datenschutz ist eine Frage der menschlichen Autonomie.

Doch das Urteil birgt beträchtliche Risiken. Zwar ist es richtig, den Sicherheitsbehörden einen eng begrenzten Zugang zu solchen Verkehrsdaten zu ermöglichen. Man denke nur an die Bekämpfung der Kinderpornografie, die der Gerichtshof offenkundig mit Speichermöglichkeiten für bestimmte IP-Adressen erleichtern will. Auf freiwilliger Basis liefern die großen Plattformen den Staatsanwälten Abertausende verdächtiger IP-Adressen, aber sie können oft nicht zugeordnet werden, weil deutsche Provider diese spätestens nach wenigen Tagen löschen. Tausende Verfahren werden eingestellt - Verfahren gegen Verdächtige, die das verbrecherische Geschäft mit den Bildern missbrauchter Kinder am Laufen halten.

Allerdings hat man in den vergangenen Jahrzehnten auch gelernt, dass der Gesetzgeber in Sicherheitsfragen zur Maßlosigkeit neigt. Innenminister Horst Seehofer forderte kürzlich Speicherfristen von mindestens sechs Monaten. Bei der nun notwendigen Reform des deutschen Gesetzes wird man genau darauf achten müssen, dass die Speicherpflichten auf das Unabdingbare begrenzt werden. Dazu berufen sind Opposition, Zivilgesellschaft, Bundesverfassungsgericht. Auch dies ist eine Botschaft des Urteils: Der EuGH, dieser seit einigen Jahren so ehrgeizige Datenschutz-Verteidiger, hat sich ein kleines Stück zurückgezogen.

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