Süddeutsche Zeitung

Vorgehen gegen Ölkonzerne:Jet verweigert Kartellamt Informationen

Das Bundeskartellamt will die Öl-Multis kontrollieren, doch Jet verweigert die Auskunft über seine Daten. Nun wird ein Gericht den Fall klären. Die fünf größten Benzin-Konzerne stehen im Verdacht, ihre Marktdominanz ausgenutzt zu haben.

Das Bundeskartellamt möchte an ihre Daten, doch nicht alle Mineralölkonzerne machen mit: Der Konzern Conoco Philips verweigert der Wettbewerbsaufsicht die Auskunft über sein Preisbindungsverfahren. Er betreibt die Jet-Tankstellen. Der Fall wird nun vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Dies könnte das Verfahren des Kartellamts bremsen. "Wir müssen unser Verfolgungskonzept, Verdachtsmomente und Zahlen offenlegen. Das wird die ganze Sache verzögern", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der FAZ.

Das Bundeskartellamt möchte über die Daten der Konzerne herausfinden, ob die fünf großen Spritverkäufer Aral, Esso, Jet, Shell und Total ihre Marktdominanz ausnutzen. Sie stehen im Verdacht, eigene Tankstellen systematisch mit Benzin unter Einkaufspreis versorgt und damit freien Tankstellen geschadet zu haben. Außerdem soll das Oligopol den unabhängigen Anbietern Benzin zu überhöhten Preisen verkauft haben. Ein solches Vorgehen ist verboten.

Kartellamtspräsident Mundt zufolge benötigt die Behörde zur Untersuchung Informationen über die Treibstoffpreise ab Raffinerie und hatte dafür zunächst förmliche Auskunfsbeschlüsse versandt. Conoco Phillips setzt sich gegen die Anfrage zur Wehr. "Jet ist nicht Teil eines marktbeherrschenden Oligopols und behindert keine Wettbewerber. Die aktuelle Untersuchung des Kartellamtes ist daher unberechtigt", sagte ein Sprecher des Ölkonzerns der FAZ.

Um die Macht der fünf Marktführer zu kontrollieren, will die Bundesregierung die Konzerne verpflichten, Auskunft über Benzin- und Bezugspreise ab Raffinerie regelmäßig an das Kartellamt zu melden. Die Regelung greift aber erst im kommenden Jahr, sehr zum Bedauern des Kartellamtspräsidenten: "Das Gesetz wäre an dieser Stelle durchaus hilfreich gewesen, dann hätten wir einen direkten Zugang zu den Preisen gehabt.", sagte Mundt der FAZ.

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