Abgasskandal:Verfassungsgericht erlaubt Auswertung interner VW-Akten

Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg

Die VW-Konzernzentrale in Wolfsburg.

(Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
  • VW ist beim Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme interner Dokumente gescheitert.
  • Das Gericht wies auf ein "hohes Missbrauchspotenzial" hin, das bestünde, wenn der Schutz vor Beschlagnahmen zu weit gefasst würde.
  • Es will also wohl nicht zulassen, dass Firmen heikle Unterlagen in Anwaltskanzleien verstecken können.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Klaus Ott

Der VW-Konzern ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, den Ermittlern einen Einblick in umfangreiche interne Unterlagen zum Abgasskandal zu verwehren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschlagnahme der Dokumente und Datenbestände bei der US-Kanzlei Jones Day durch die Staatsanwaltschaft München II für rechtens erklärt.

Die Kanzlei war von VW im September 2015 mit internen Ermittlungen beauftragt worden. Es ging damals um das in den USA geführte Verfahren wegen Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen. Unterdessen hatte die Staatsanwaltschaft München II wegen der Dieselaffäre Ermittlungen im Zusammenhang mit der VW-Tochter Audi aufgenommen - und dabei im März 2017 mit einem Durchsuchungsbefehl des Münchner Amtsgerichts in den Geschäftsräumen von Jones Day zahlreiche Aktenordner und elektronische Daten sichergestellt. Sie rühren aus der internen Befragung mehrerer Hundert Beschäftigten sowie aus internen Mails und Dokumenten her. VW und die Kanzlei wehrten sich gegen die Aktion - mit dem Argument, die Daten seien durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht wies nun die Beschwerden des Unternehmens und der Kanzlei endgültig zurück. Im Kern geht es dabei um ein Beschlagnahmeverbot, das in der Strafprozessordnung geregelt ist - zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwälten und Mandanten. Bei den Strafgerichten wie auch in der juristischen Fachliteratur wird dieses Verbot aber eng ausgelegt - eine Lesart, die das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt hat. Ein absolutes Verbot, bei Anwälten Beweise zu erheben, würde die Effektivität der Strafverfolgung in erheblichem Maße beeinträchtigen, argumentierten die Richter.

Besonders geschützt sei zwar das Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Beschuldigten in einem konkreten Ermittlungsverfahren. VW habe sich aber zu diesem Zeitpunkt nicht in einer "beschuldigtenähnlichen" Stellung befunden. Dass die Tochtergesellschaft Audi Ziel von Ermittlungen gewesen sei, reiche dafür nicht aus, ebenso wenig wie die Erwartung künftiger Strafverfahren. Das Gericht wies dabei vor allem auf ein "hohes Missbrauchspotenzial" hin, das bestünde, wenn der Schutz vor Beschlagnahmen zu weit gefasst würde. Was wohl heißen soll, dass andernfalls Unternehmen heikle Unterlagen in Anwaltskanzleien verstecken könnten.

Deutliches Signal, dass Unternehmen mit Behörden kooperieren sollen

Die Ermittlungsbehörden hatten befürchtet, ohne Zugriff auf die Akten von Jones Day die Abgasaffäre nicht aufklären zu können. Seit den Schmiergeldenthüllungen vor zehn Jahren bei Siemens ist es üblich, dass Unternehmen bei Korruption, Steuerdelikten, Betrug, Geldwäsche und anderen Fällen Kanzleien beauftragen: Sie sollen herausfinden, was warum und wie schiefgelaufen ist. Die Anwälte durchforsten dann E-Mails und andere Dateien, befragen Mitarbeiter und legen am Ende ihre Ergebnisse vor. Nach Siemens war das auch bei der VW-Tochter MAN so, bei Rheinmetall und Thyssen-Krupp, bei Airbus, bei diversen Geldinstituten bis hin zur Deutschen Bank - und schließlich sogar beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) wegen der Affäre um die Weltmeisterschaft 2006.

Die betroffenen Unternehmen hatten in der Regel jahrelang mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und eigene Untersuchungsakten zur Verfügung gestellt. Zuletzt hatte sich aber abgezeichnet, dass Unternehmen und Verbände dazu übergehen, den Ermittlern die Akten vorzuenthalten. Insofern gilt die Entscheidung des Verfassungsgerichtes als deutliches Signal, dass Unternehmen mit den Behörden kooperieren sollen.

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